Zeitarbeit

Zeitarbeit und Leiharbeit, Definition im Unternehmerlexikon

Zeitarbeit und Leiharbeit, Definition im UnternehmerlexikonEin Arbeitsverhältnis besteht generell aus zwei Seiten: zum einen aus einem Arbeitgeber und zum anderen aus einem Arbeitnehmer. Beide Seiten schließen gemeinsam einen Arbeitsvertrag ab und der Arbeitnehmer erbringt für den Arbeitgeber durch seine Arbeitskraft eine Leistung, die wiederum vom Arbeitgeber mit einem Lohn oder einem Gehalt vergütet wird. Seit ca. Mitte des 20. Jahrhunderts entstand in den USA jedoch die Idee, dass sich drei Seiten an einem Arbeitsverhältnis beteiligen. Dieses Prinzip wurde schnell populär und erreichte auch Europa, wo es gegen Ende des 20. Jahrhunderts weit verbreitet und für viele Unternehmen als attraktive Alternative zum herkömmlichen zweiseitigen Arbeitsverhältnis angesehen wurde und noch immer angesehen wird.

Bei dieser relativ neuen Form des Arbeitsverhältnisses werden einem Unternehmen, in der Regel zeitlich begrenzt, Arbeitskräfte überlassen. Dieses Prinzip wird Zeitarbeit genannt, bei der das Arbeitsverhältnis aus einem Leiharbeiter, einem Verleiher und einem Entleiher besteht. Diese Begriffe werden in der Praxis als gängigste angesehen und verwendet, weswegen die Zeitarbeit auch „Leiharbeit“ oder „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt wird. Der Leiharbeiter ist der Arbeitnehmer, der seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und dafür bezahlt wird. Bei dem Verleiher handelt es sich um eine Zeitarbeitsfirma, die mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschließt. Damit ist der Arbeitnehmer vertraglich bei der Zeitarbeitsfirma angestellt. Die Arbeitsleistung wird allerdings nicht bei der Zeitarbeitsfirma erbracht, sondern bei einem Dritten, nämlich beim Entleiher. Dieser leiht für eine festgesetzte Zeit den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft. Dafür geht er mit der Zeitarbeitsfirma wiederum einen Leiharbeitsvertrag ein. Einen Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeiter und Entleiher gibt es nicht, womit der Entleiher keine arbeitsrechtlichen Pflichten gegenüber dem Leiharbeiter hat. Der Entleiher ist in der Regel ein Unternehmen.

Das Dreiecksprinzip bei der Zeitarbeit

Der Leiharbeiter

Der Leiharbeiter schließt mit dem Verleiher einen Tarifvertrag ab (siehe hierzu auch den spannenden Artikel zum Thema Manteltarifvertrag im Lexikon). Somit untersteht er den tarifvertraglichen und gesetzlichen Rechten und Pflichten innerhalb des geltenden Arbeitsrechts. Er erbringt seine Arbeitskraft in den Produktionshallen bzw. Geschäftsräumen des Entleihers. Dieser besitzt zwar keine arbeitsrechtlichen Pflichten (mit Ausnahme der Verantwortung für den Arbeitsschutz), aber eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Leiharbeiter, womit er ihm Arbeitsaufträge in der Form vermitteln darf, in der er sie seinen fest angestellten Mitarbeitern gibt. Diesen wiederum ist der Leiharbeiter auf einer Hierarchiestufe gleichgestellt. Erfüllt der Leiharbeiter nicht die arbeitsrechtlichen Pflichten beim Entleiher, so darf nur der Verleiher sanktionierende Maßnahmen einleiten, die im schlimmsten Fall zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen können. Der Leiharbeiter muss in dem Bereich, in dem er beim Entleiher tätig ist, keine schulische bzw. betriebliche Ausbildung absolviert haben. Er darf auch ohne Vorkenntnisse seine Arbeitskraft erbringen, allerdings wird dabei die Wahrscheinlichkeit verringert, eine Tätigkeit im gewünschten Bereich zu erhalten, wenn der Entleiher vorwiegend gelernte Arbeitskräfte sucht. Es gibt jedoch auch viele Bereiche, für die keine vorherige Ausbildung absolviert werden kann, z. B. in der Verpackungsabteilung bei Fertigungsunternehmen. Ist die Zeit der Arbeitsphase bei einem Entleiher beendet, so muss der Verleiher für den Leiharbeiter einen anderen Entleiher suchen. Es kann sich allerdings auch eine feste Beschäftigung des Leiharbeiters beim Entleiher ergeben, indem das entsprechende Unternehmen den Leiharbeiter als festen Mitarbeiter einstellt. Arbeitet der Leiharbeiter wöchentlich länger als es im Tarifvertrag festgelegt wurde, so können überschüssige Arbeitsstunden als Plusstunden auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Ebenso können sich durch eine geringere Arbeitszeit auf dem Arbeitszeitkonto Minusstunden ergeben. Je nach Art des Tarifvertrages darf der Leiharbeiter seine Plusstunden in Form von freien Tagen ausgleichen oder sie dürfen ihm ausbezahlt werden. Minusstunden können entweder durch Nacharbeit ausgeglichen werden oder mit dem Entgelt verrechnet werden. Die Entlohnung ist vertraglich festgelegt; ihre Höhe bemisst sich hauptsächlich danach, in welchem Bereich der Leiharbeiter tätig ist. Erfüllt er die geforderten Qualifikationen, so wird er mit dem vertraglich festgesetzten Normalsatz entlohnt; erfüllt er nachweislich die Qualifikationen nicht, so kann er vom Entgelt her nachträglich heruntergestuft werden. In jedem Fall liegt der Stundenlohn unter dem normalen Satz eines fest eingestellten Mitarbeiters in einem Unternehmen innerhalb der jeweiligen Branche.

Der Verleiher von Zeitarbeiten

Der Verleiher überlässt den Leiharbeiter einem Dritten, nämlich dem Entleiher. Somit steht er zwischen dem Arbeitnehmer und dem Ort, an dem dessen Arbeitskraft zum Einsatz kommt. Der Leiharbeiter ist sein fester Mitarbeiter und der Entleiher ist sein Kunde. Die Aufgabe des Verleihers besteht darin, nach Mitarbeitern und Kunden zu suchen. Die Suche nach Mitarbeitern orientiert sich am Arbeitsmarkt und nach Kunden durch die Recherche, welche Unternehmen einen Bedarf an zeitlich begrenzt tätigen Arbeitskräften haben. Für die Suche nach Mitarbeitern werden häufig in Zeitungen oder auf Jobseiten im Internet Stellenangebote ausgeschrieben. Mittlerweile ist es in Jobcentern üblich, dass die erste Tätigkeitsvermittlung vorwiegend an Zeitarbeitsfirmen unternommen wird. Um Kunden zu gewinnen, wirbt der Verleiher mit seiner Position als Zeitarbeitsfirma, telefoniert mit Unternehmen und übernimmt Außendiensttätigkeiten, bei denen die Betriebe besucht werden. Dadurch unternimmt der Verleiher sowohl Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern und Kundengespräche mit den Unternehmen. Der Verleiher ist der einzige Part, der an die beiden anderen Parteien vertraglich gebunden ist. Er berechnet dem Entleiher einen Leiharbeiterstundensatz, der wie folgt kalkuliert wird: Von der Entleihungsgebühr, die vom Entleiher zu zahlen ist, wird zunächst der Bruttostundenlohn abgezogen. Diesen erhält der Leiharbeiter als Arbeitslohn. Weiterhin wird der Anteil des Verleihers an der Sozialversicherung des Leiharbeiters abgezogen sowie die internen Kosten, die z. B. für das Büro anfallen. Die Differenz, die am Ende verbleibt, ist der Ertrag, den der Verleiher pro geleistete Stunde des Leiharbeiters erhält. Dieser Ertrag kann sich verringern, insofern Arbeitsschutzkleidung erforderlich ist oder wenn eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten ist. Der Verleiher übernimmt keine Haftung, wenn der Leiharbeiter den Anforderungen des Entleihers nicht entspricht. Für die Unfallverhütung ist er allerdings zusammen mit dem Entleiher mitverantwortlich. Die Position des Verleihers kommt keinesfalls der Tätigkeit eines Arbeitsvermittlers gleich. Übernimmt ein Unternehmen einen Leiharbeiter in ein festes Arbeitsverhältnis, so erfolgt eine außerplanmäßige Vermittlertätigkeit, d. h. der Verleiher muss mit dem Verlust seines Mitarbeiters einverstanden sein, darf überdies aber dem entsprechenden Unternehmen unter Umständen eine Vermittlerprovision berechnen.

Der Entleiher

Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung: Vertrag zwischen Entleiher und VerleiherUm seinen Arbeitskräftebedarf decken zu können, leiht der Entleiher für einen begrenzten Zeitraum die Arbeitskraft eines Leiharbeiters, der ihm vom Verleiher überlassen wird. Aus diesem Arbeitsverhältnis erwachsen keine arbeitsrechtlichen Ansprüche, denn zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeiter wird kein Arbeitsvertrag geschlossen. Ist jedoch der Vertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher unwirksam, so entsteht ein arbeitsrechtlich manifestiertes Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeiter mit allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Der Entleiher hat eine uneingeschränkte Weisungsbefugnis gegenüber dem Leiharbeiter, und zwar mit gleichen Rechten und Pflichten, die er auch gegenüber seinen fest angestellten Mitarbeitern auf derselben Hierarchieebene des Leiharbeiters hat. Er muss dem Verleiher eine vertraglich festgelegte Leiharbeitsgebühr entrichten, die für ihn in der Regel weitaus kostengünstiger ist als die reguläre Entgeltzahlung für fest angestellte Mitarbeiter innerhalb derselben Branche, denn der Stundenlohn ist geringer und Personalnebenkosten (die hauptsächlich aus den Arbeitgeberanteilen für die Sozialversicherung bestehen) bleiben komplett aus. Ferner trägt der Entleiher für die Qualifikation des Leiharbeiters das Risiko. Entspricht die Qualifikation nicht seinen Ansprüchen, darf er dieses dem Verleiher mitteilen, wodurch eine Begutachtung erfolgt, die die Qualifikation des Leiharbeiters bewertet. Erweist sich die Qualifikation als ungeeignet, so muss der Verleiher für Ersatz sorgen und den aktuellen Leiharbeiter von seiner Beschäftigung abziehen. Ist die Qualifikation jedoch nur eingeschränkt mangelhaft, so kann der Verleiher den Leiharbeiter vom Entlohnungssatz her herunterstufen. Nachträgliche Ansprüche darf der Entleiher allerdings nicht stellen, da der Verleiher keine Haftung für die Qualifikation übernimmt. Möchte der Entleiher einen Leiharbeiter als festen Mitarbeiter einstellen, so darf er dieses nach Absprache mit dem Verleiher umsetzen.

Vorteile und Nachteile der Zeitarbeit

Vorteile und Nachteile können nur für die Leiharbeiter und die Entleiher entstehen. Der Verleiher ist selbst der Betreiber der Zeitarbeit und somit nicht in einer externen Position zu betrachten. Nachfolgend werden die häufigsten und größten Vorteile und Nachteile aufgezählt.

Zeitarbeit: Vorteile

Angehende Leiharbeiter können mit der Zeitarbeit relativ schnell und leicht eine Beschäftigung finden und müssen für viele Tätigkeiten keine vorher abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Sie lernen unterschiedliche Beschäftigungsfelder kennen und können sich somit beruflich besser orientieren sowie Berufserfahrung sammeln. Ferner haben sie die Aussicht, dass sie vom Entleiher fest eingestellt werden können. Zeitarbeit ist also oft als eine sinnvolle Alternative zur Arbeitslosigkeit zu betrachten und kann dabei helfen eine Zeit ohne Beschäftigungsverhältnis zu überbrücken.

Die Entleiher erhalten über die Zeitarbeit kostengünstiges Personal mit niedrigem Stundenlohn und dem Ausfall von Personalnebenkosten (siehe hierzu auch Artikel Lohnnebenkosten im Lexikon). Sie schließen keinen Arbeitsvertrag mit den Leiharbeitern ab und haben damit eine höhere Flexibilität. Sie können so kurzfristigen Personalbedarf (z.B. bei Produktionsspitzen) aufstocken ohne echte Beschäftigungsverhältnisse einzugehen oder sich um manche abreitsrechtliche Bestimmungen Gedanken machen zu können. Oft ist Zeitarbeit auch ein Weg um kurzfristig qualifiziertes Personal zu erhalten: Gerade Mitarbeiter mit spezielen Fähigkeiten oder Eigenschaften mögen auf dem Arbeitsmarkt gefragt werden. Die suche nach solchen Mitarbeitern kann sogar Jahre suchen – eine Zeitarbeitsvertrag kann hier Abhilfe schaffen, denn der Verleiher von Zeitarbeiten hat oft Zugriff auf einen großen Mitarbeiterstamm, von dem enige Mitarbeiter vielleicht die gesuchten Anforderungen erfüllen.

Zeitarbeit: Nachteile

Die Leiharbeiter werden unter dem für eine Branche üblichen Stundensatz bezahlt. Auch wenn theoretisch ein normaler Kündigungsschutz gegeben ist, so werden in der Praxis Leiharbeiter gekündigt, wenn es keine geeigneten Überlassungsstätten gibt. Leiharbeiter haben keinen festen Kollegenkreis und können damit keine langfristigen zwischenmenschlichen Beziehungen mit anderen Mitarbeitern eingehen. Ferner sind die Arbeitsorte in vielen Fällen weit vom eigenen Wohnort entfernt, so dass eine fehlende Mobilität ein Hindernis darstellen kann.

Die Entleiher tragen das Risiko über eine geeignete bzw. anforderungsgerechte Qualifikation der Leiharbeiter. Oftmals sind die Leiharbeiter schlechter ausgebildet als fest angestellte Mitarbeiter oder sie haben keine Ausbildung sowie keine oder nur wenig Berufserfahrung. Bei häufig wechselnden Leiharbeitern müssen die Entleiher neue Leiharbeiter immer wieder einarbeiten lassen.

Gerade in der letzten Zeit liest man immer wieder in den Medien, dass das Modell der Zeitarbeit von Unternehmern missbraucht wird um Lohnkosten zu sparen. Feste Mitarbeiter werden entlassen und die Stellen werden mit Zeitarbeitern neu besetzt, da dies Kostenvorteile für den Unternehmer hat.

Lesen Sie ergänzend auch die Artikel Dienstvertrag , Minijob und Abfindung in unserem Lexikon.

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