Zeitarbeit

Zeitarbeit und Leiharbeit, Definition im Unternehmerlexikon

Ein Arbeitsverhältnis besteht generell aus zwei Seiten: zum einen aus einem Arbeitgeber und zum anderen aus einem Arbeitnehmer. Beide Seiten schließen gemeinsam einen Arbeitsvertrag ab und der Arbeitnehmer erbringt für den Arbeitgeber durch seine Arbeitskraft eine Leistung, die wiederum vom Arbeitgeber mit einem Lohn oder einem Gehalt vergütet wird. Seit ca. Mitte des 20. Jahrhunderts …