Lizenzgebühren werden gezahlt, um damit vom Lizenzgeber das Recht zu erkaufen, ein Patent, ein Gebrauchsmuster, eine Software, ein eingetragenes Design oder einen Markennamen nutzen zu dürfen. Auch Inhaber gewerblicher Schutzrechte oder urheberrechtlicher Verwertungsrechte stellen die Nutzungsrechte ihrer Dienstleistungen, Konzepte oder Produkte im Rahmen eines Lizenzvertrags und gegen Zahlung einer Gebühr zur Verfügung. So spielen Lizenzgebühren beispielsweise auch eine Rolle bei Franchiseverträgen.
Der Lizenzvertrag
Lizenzen werden in Deutschland mit Hilfe individueller Verträge vergeben. Anwendung findet dabei das allgemeine Vertragsrecht. Denn Lizenzverträge sind nicht gesetzlich geregelt. Nur vereinzelte gesetzliche Bestimmungen für spezielle Lizenzen wie den urheberrechtlichen Lizenzvertrag finden sich im Gesetz.
Im Rahmen des Lizenzvertrags werden neben dem Umfang der Lizenz auch die Lizenzgebühren festgelegt, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber abtreten muss.
Beispiele für Lizenzverträge:
- Patentlizenzvertrag
- Urheberrechtsvertrag
- Franchisevertrag
- Markenlizenzvertrag
- Softwarelizenzvertrag
Lizenzgebühren und Lizenzmodelle
Auf Festlegung und Höhe der Lizenzgebühr haben die unterschiedlichsten Faktoren einen Einfluss. Am wichtigsten sind hierbei die Marktlage und die Interessenlage von Lizenzgeber und Lizenznehmer. Als Vertragspartner müssen sich Lizenzgeber und Lizenznehmer individuell über Höhe der Lizenz und Lizenzmodell einigen. Zudem sollte vertraglich festgehalten werden, dass auch nach Ablauf des Schutzrechts bzw. nach offen werden eines bestimmten Know hows die Zahlung der Lizenzgebühr weitergeführt wird.
Die Lizenzgebühren werden im Rahmen des vereinbarten Lizenzmodells berechnet. Die bekanntesten Lizenzmodelle sind:
- Pauschallizenz
- Stücklizenz
- Umsatzlizenz
- Gewinnlizenz
- Mindestlizenz
Pauschallizenz
Im Rahmen der Pauschallizenz wird ein fester Betrag vereinbart, der vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber gezahlt wird. Die Pauschallizenz hat vor allem für den Lizenzgeber den Vorteil, dass sie unabhängig vom Umsatz, Gewinn oder Nutzungsumfang des Lizenzehmers ist. Die Pauschallizenz kann aus einer Einmalzahlung bestehen oder aus regelmäßig zu zahlenden Geldbeträgen. Die Pauschallizenz kann für einen bestimmten Zeitraum gültig sein oder es wird im Rahmen einer unbegrenzten Pauschallizenz ein Nutzungsrecht für einen unbegrenzten Zeitraum erworben. Die Pauschallizenz ist zur Berechnung für das Recht auf die Nutzung oder Produktion eines Produkts sowie für die Berechnung auf die Nutzung von Schutzrechten anwendbar.
Ein weiterer Vorteil der Pauschallizenz besteht darin, dass Lizenznehmer und -geber keine laufenden Gebührenabrechnungen vornehmen müssen und das Einsehen der Bücher überflüssig wird. Der Lizenzgeber ist unabhängig vom Erfolg des Lizenznehmers. Problematisch kann es dabei sein, den Wert des Gegenstands der Lizenz abzuschätzen.
Die Pauschallizenz als Einmalzahlung muss von anderen EInmalzahlungen wie der paid up licence, der Grundlizenzgebühr oder der Vorwegvergütung unterschieden werden.
Stücklizenz
Auch die Stücklizenz ist eine häufige Form zur Berechnung der Lizenzgebühren. Vor allem bei der Lizensierung von Verfahrenspatenten ist diese Art der Lizenzgebühr üblich. Der Lizenznehmer zahlt hier pro Stück eines Produkts eine bestimmte Summe oder einen bestimmten Prozentsatz vom Verkaufspreis an den Lizenzgeber. Oft wird die Stücklizenz mit einer Mindestlizenzgebühr kombiniert, damit der Lizenzgeber sicher sein kann, dass er auch bei einer Nichtnutzung der Lizenz Geld für die Lizenzvergabe erhält.
Umsatzlizenz
Bei dieser Form der Lizenzgebühr ist der Anspruch des Lizenzgebers vom (Verkaufs-)Preis des Lizenzgegenstandes abhängig, denn der Lizenznehmer entrichtet einen vereinbarten Prozentsatz seines Umsatzes als Lizenzgebühr. In einem entsprechenden Vertrag sollte detailliert geklärt werden, was genau unter dem Umsatz zu verstehen ist, damit die Umsatzlizenz eindeutig berechnet werden kann und Unklarheiten über den genauen Betrag vermieden werden.
Gewinnlizenz
In manchen Fällen wird die Höhe der Lizenzgebühr am Gewinn ausgerichtet, den der Lizenznehmer durch die Nutzununterg der Lizenz einfährt. Da es grundsätzlich schwierig sein kann, den genauen Gewinn zu berechnen und im Falle von Unklarheiten im Vertrag bei der Berechnung vom Reingewinn ausgegangen wird, kommt die Gewinnlizenz als Lizenzmodell relativ selten zur Anwendung.
Mindestlizenz
Die Mindestlizenz dient vor allem den Interessen des Lizenzgebers. Sie wird gerne eingesetzt, wenn im Vordergrund steht, dass ein Produkt oder ein bestimmtes Know how tatsächlich genutzt wird. Mit der vertraglich festgelegten Mindestlizenzgebühr verpflichtet sich der Lizenznehmer unabhängig von Umsatz oder Gewinn eine bestimmte Gebühr an den Lizenzgeber zu zahlen. In bestimmten Fällen höherer Gewalt und abhängig vom im Vertrag eingefügten besonderen Klauseln kann die Mindestlizenz außer Kraft gesetzt werden.
Gleitende Lizenzgebühren
Gleitende Lizenzgebühren können im Rahmen einer Pauschallizenz, einer Stücklizenz, einer Mindestlizenz und auch bei Gewinn- und Umsatzlizenzen festgelegt werden. Bei gleitenden Lizenzgebühren vereinbaren Lizenzgeber und Lizenznehmer eine gewisse Flexibilität der Lizenzgebühren unter bestimmten Umständen.
Guten Tag,
im Abschnitt „Lizenzgebühren“ schreiben Sie:„ Lizenzgebühren werden gezahlt, um damit vom Lizenzgeber (auch vom Inhaber gewerblicher Schutzrechte) das Recht zu erkaufen, ein Patent, ein Gebrauchsmuster usw. nutzen zu dürfen.“
Die Schutzrechte sind zeitlich begrenzt.
Dies sollte bedeuten, dass nach Ablauf eines Schutzrechts die Lizenzgebühren nicht gezahlt werden sollten“.
Aber im Abschnitt „Lizenzgebühren und Lizenzmodelle“ ist geschrieben: „Zudem sollte vertraglich festgehalten werden, dass auch nach Ablauf des Schutzrechts die Zahlung der Lizenzgebühr weitergeführt wird.“
Erläutern Sie mir bitte: „Was ist hier falsch?“.
Mfg