Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten / Personalzusatzkosten im Unternehmerlexikon

Für die Leistungen eines Arbeitnehmers werden in Deutschland verschiedene weitere Abgaben fällig, die über das reine Entgelt – also den Lohn für den Mitarbeiter – hinaus gehen. Diese werden unter der Bezeichnung Lohnnebenkosten zusammengefasst und beschreiben den Arbeitgeber-Anteil an den Sozialkosten sowie betriebsintern festgelegten Zusatzaufwendungen. Die Lohnnebenkosten müssen bei der Planung der Personalkosten berücksichtigt werden, …

Zeitarbeit

Zeitarbeit und Leiharbeit, Definition im Unternehmerlexikon

Ein Arbeitsverhältnis besteht generell aus zwei Seiten: zum einen aus einem Arbeitgeber und zum anderen aus einem Arbeitnehmer. Beide Seiten schließen gemeinsam einen Arbeitsvertrag ab und der Arbeitnehmer erbringt für den Arbeitgeber durch seine Arbeitskraft eine Leistung, die wiederum vom Arbeitgeber mit einem Lohn oder einem Gehalt vergütet wird. Seit ca. Mitte des 20. Jahrhunderts …

Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag im Unternehmerlexikon

Im Wirtschaftsleben der Bundesrepublik Deutschland existiert die Möglichkeit, wonach Tarifparteien (also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bzw. deren Verbände) untereinander verbindliche Tarifverträge aushandeln. Die beiden Tarifparteien Diese Tarifparteien sind seitens der Arbeitgeber entweder ein konkreter Betriebsinhaber oder dessen bevollmächtigter Vertreter, ein Arbeitgeberverband oder ein Zusammenschluss von Arbeitgebern einer bestimmten Branche. Auf der Seite der Arbeitnehmer fungieren eine …