Finanzdienstleitungen

finanzdienstleistungen - Erklärung, Definition, Information, Wissen!

finanzdienstleistungen - Erklärung, Definition, Information, Wissen!Der Bereich der Finanzdienstleistungen deckt das breite Feld von finanzwirtschaftlich marktfähigen Dienstleistungen ab. Dazu zählen Geldanlagen, Geldverkehr, Kreditwesen, Vermögensverwaltung, Versicherungen und teilweise Immobilieninvestments und -handel, Anleihen, börslicher Wertpapierhandel und Investment. Seit 2002 existiert das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG).

War der Geldverkehr früher die Domäne der Banken, spielen außer den traditionellen Börsen auch Fondsgesellschaften und Versicherungsunternehmen eine bedeutende Rolle als Intermediäre, also als Vermittler von Finanzdienstleistungen. Seit kurzem agieren zunehmend auch Fintechs im Markt, also Start-ups, die auf digitaler Basis einzelne, lukrative Services im Bereich Geldanlage und Vermögensverwaltung anbieten.

Finanzdienstleitungen: Turbulente Entwicklung, riskante Produkte

Jahrzehntelang weitgehend die Domäne klassischer Full-Service-Banken, hat sich der Sektor der Finanzdienstleistungen vielschichtig strukturiert und turbulent entwickelt. Nachdem das Börsengeschäft seit den späten 1990er-Jahren für Privatkunden attraktiv wurde und ein wahrer Run auf Aktien entstand, wuchs auch der entsprechende Vermittlungssektor. Das exorbitante Wachstum des globalen Markts für generelle Finanzdienstleitungen begünstigte im Investmentsektor die Herausbildung fragwürdiger und hochspekulativer Produkte wie zum Beispiel Leerverkäufe, Wetten auf negative Geschäftsverläufe oder Kursverluste sowie Cumcum-Geschäfte mit erheblichem Steuerbetrug.

Finanzdienstleistungen - Erklärungen, Beispiele im UnternehmerlexikonWährend sich die eher konventionellen Bereiche Geldtransfer, Kredite und Immobiliengeschäfte in überschaubaren Dimensionen entwickelten sowie Versicherungen sich an konventionellen Werten orientierten und für dynamische Wirtschaftsabläufe als unverzichtbar erwiesen, geriet der Investmentbereich nahezu außer Kontrolle und koppelte sich mit extrem risikobehafteten Produkten vielfach von der Realwirtschaft ab. Die ausschließliche Profitorientierung vieler Investmentbanker führte zu einer immer risikofreudigeren Ausrichtung und verursachte nicht nur starke Verluste bei Anlegern, sondern schädigte das Renommee des Finanzsektors dauerhaft.

Krise und neue Regelungen

In Folge der Finanzkrise von 2007 mit immensen Vermögensverlusten auch im Immobilienbereich übten Behörden – von der US-Bankenaufsicht über die europäische Finanzaufsicht bis zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – immer wieder mit Vorschriften, Auflagen und Gesetzen regulierenden Einfluss auf Finanzdienstleitungen aus. Besonders die sogenannten Immobilienblasen – etwa in Spanien oder den USA – sowie Bankenpleiten waren Grund für verstärkten Verbraucherschutz, der sich beispielsweise bei Immobiliendarlehen in Basel III bemerkbar macht. Darlehensgeber müssen hier die Zahlungssicherheit der Darlehensnehmer genauestens prüfen. Auch bankenseitig wurden höhere Eigenkapitalquoten vorgeschrieben, um Konkurse und die Belastung des gemeinsamen Einlagensicherungssystems zu vermeiden.

Solides Endkundengeschäft

Seit Beginn der Niedrigzinsphase in allen Wirtschaftsnationen orientieren sich Privatkunden verstärkt an den Services von Finanzdienstleistern. Der Privatkunde nutzt Finanzdienstleiter als Experten für eine möglichst sichere und renditestarke Geldanlage und Finanzportfolioverwaltung. Unter den in der Bundesrepublik aktiven Unternehmen haben sich hochspezialisierte Experten mit profunden Kenntnissen auf dieses Endkundengeschäft mit Anlagevermittlungen und Versicherungen fokussiert. Neben den großen Konzernen agieren mittelgroße und kleinere Dienstleister wie tecis aufgrund des persönlichen Beraterkontaktes zu den Kunden besonders erfolgreich.

Finanzdienstleister gelten formalrechtlich als Finanzdienstleistungsinstitute und benötigen für ihre Tätigkeit eine Banklizenz. Die angestellten oder frei assoziierten Berater benötigen eine 34f-Erlaubnis für das Fondsgeschäft. Seit 2010 fordert die EU-Kommission den Nachweis einer stabilen Refinanzierungsstruktur, wenn Haushalten und Unternehmen Finanzdienstleistungen bereitgestellt werden.

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