Als eine Buy-out-Finanzierung wird der Kauf eines gesamten Unternehmens, eines Unternehmensteiles oder einer Tochtergesellschaft durch eine dem Unternehmen verbundene Person oder Personengruppe, i. d. R. unter Beteiligung eines externen dritten Investors, bezeichnet.
Buy-out-Finanzierung: Grundlagen & Erscheinungsformen
Ein Buy-out-Finanzierungsmodell stellt eine Variante der Private Equity-Finanzierung dar, bei der ein Unternehmenskauf oder ein Teilerwerb über eine nicht öffentliche Handelsplattform abgewickelt wird. Das dabei angestrebte Ziel ist es generell, die Übernahme eines bereits bestehenden und im Marktumfeld etablierten Unternehmens durch einen dem Unternehmen nahestehenden Käufer bzw. einer Käufergruppe zu erreichen.
Ein charakteristisches Merkmal für Buy-out-Finanzierungen sind die meist nicht ausreichenden finanziellen Mittel des interessierten Käufers oder der Käufergruppe. Zum angestrebten Erwerb der Unternehmung wird daher oft eine den Kauf organisierende Zweckgesellschaft gegründet.
Diese Gesellschaft organisiert den Unternehmenskauf im Rahmen einer strukturierten Finanzierung durch eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital. Der Anteil des Eigenkapitals wird dabei häufig von der Geschäftsführung, dem unternehmensnahen Management und einer Private Equity-Gesellschaft finanziert.
Das Fremdkapital wird durch, in die Übernahme involvierte, externe Banken und Kreditinstitute zur Verfügung gestellt. Dies bedingt ein gewisses Risiko dieser Finanzierungsvariante, da die beteiligten Eigenkapitalgeber sowohl mit den eigenen Einlagen haften, als auch eine Rückzahlung des Fremdkapitals gewährleisten müssen.
Die wesentlichen Initiatoren einer Buy-out-Finanzierung sind meistens das derzeitig amtierende Management, ehemalige Mitarbeiter oder frühere Eigentümer, da diese Akteure oftmals bereits einen detaillierten und tiefen Einblick in Prozesse, Strukturen und Vorgänge der unternehmerischen Geschäftstätigkeit besitzen.
Ein durchgängig einheitliches Motiv für eine Buy-out-Variante lässt sich nicht feststellen, sondern muss einer Einzelfallbetrachtung unterzogen werden. Die Gründe dafür können u. a. sein:
- Regelung der Unternehmensnachfolge
- Restrukturierung des Geschäftsbetriebes
- persönliches Motiv (Sicherung von Arbeitsplätzen bei drohender Insolvenz)
Am Beispiel möglicher Käufergruppen werden dabei unterschiedliche Buy-out-Optionen unterschieden.
Management Buy-out
Bei der wohl bekanntesten Form einer Buy-out-Finanzierung findet der Kauf der Unternehmensanteile durch das bestehende und bereits im Unternehmen tätige aktuelle Management statt. Überwiegend betrifft dies die Geschäftsführung oder leitende Angestellte.
Die Verbreitung dieser Variante fußt auf der Unterstellung von Investoren bzw. den beteiligten Banken, welche das involvierte Management, die Abläufe, Strukturen und zukünftigen Erfolgsaussichten des zu übernehmenden Unternehmens am besten einschätzen können.
Die detaillierten Kenntnisse über Risiken und Erlöspotenziale, eventuelle Forschungs- und Entwicklungsaussichten oder den Zustand der zukünftigen Absatz- und Beschaffungsmärkte werden hier als positive Indikatoren verstanden, die ein Verbleiben des Managements als Bedingung für einen eigenen Einstieg voraussetzen.
Dies stärkt die Zuversicht der Finanzinvestoren auf zukünftigen Geschäftserfolg und beeinflusst deren Bereitschaft, der Transaktion durch Gewährung von Fremdkapital, für die neu zu gründende Zweckgesellschaft, zuzustimmen.
Owner Buy-out
Bei dieser Finanzierungsform wird das Unternehmen vom Eigentümer an eine Zweckgesellschaft verkauft. Die Besonderheit liegt in der offenen Beteiligung des Alteigentümers an dieser neu gebildeten Gesellschaft. Das Finanzierungsmodell sieht die Zweckgesellschaft als neuen Eigentümer, die jedoch gleichzeitig auf das Wissen, die Erfahrung und Expertise des Alteigentümers zurückgreift.
Zur Anwendung kommt diese Variante vor allem bei einer angestrebten Regelung der Unternehmensnachfolge, die einen temporären Verbleib des ehemaligen Besitzers im Unternehmen vorsieht. Der endgültige Abschied des Alteigentümers findet dann mit dem abschließenden Verkauf seiner Unternehmensanteile statt.
Employee Buy-out
Bei dieser Form, auch Arbeitnehmer- oder Belegschafts-Buy-out genannt, der Finanzierung, beteiligt sich sowohl das Management wie auch ein Teil der Belegschaft am Kauf des Unternehmens. Motiv und Zielsetzung dieser Variante ist meist die Erhaltung und Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes aufgrund einer potenziellen Insolvenz oder einer drohenden feindlichen Übernahme.
In der Praxis nimmt diese Finanzierungsart eine eher untergeordnete Rolle ein und kommt eher selten zur Anwendung, da die externen Finanzinvestoren der weit größeren Anzahl von Neugesellschaftern sehr kritisch gegenüberstehen, da dies allgemein zu komplexeren und aufwendigeren Entscheidungsstrukturen führt.
Leveraged Buy-out
Hierbei steht nicht die als Käufer definierte Person oder Personengruppe im Vordergrund, sondern die Fragestellung, in welcher Form die Finanzierung des Anteilerwerbs stattfindet. Dabei wird meist ein Großteil des Finanzierungsvolumens durch den Einsatz von Fremdkapital gedeckt. Von einem Leveraged-Buy-out wird erst dann gesprochen, wenn der Anteil des Fremdkapitals am gesamten Finanzierungsvolumen mindestens 70 Prozent beträgt.
Hinter der Bezeichnungsweise „Leveraged“ verbirgt sich die Ausnutzung des sogenannten „Leverageeffekts“ bei der Finanzierung. Dieser Effekt bewirkt, dass ein höherer Grad der Verschuldung eine Hebelwirkung auf die Eigenkapitalrendite des Käufers ausübt, solange die Gesamtkapitalrentabilität oberhalb des Fremdkapitalzinssatzes liegt.
Beteiligte an Transaktion
Alteigentümer
Ein eingeleiteter Buy-out geht meist vom Alteigentümer aus, der dadurch rechtzeitig eine Regelung der eigenen Nachfolgeproblematik anstrebt. Andere Verkaufsgründe wie mangelhafte Liquidität, unzureichende Rentabilität, schlechte Marktlage oder eine abzusehende Insolvenz, spielen hierbei eher eine untergeordnete Rolle.
Weiterhin besteht bei den bisherigen Eigentümern oft der Wunsch, dass die Firma auf ähnliche Weise weitergeführt wird wie bisher. Eine Übernahme durch Teile des eigenen Managements, im Kontext eines Management-Buy-outs, gewährleistet dahin gehend zumindest eine gewisse Sicherheit und Kontinuität sowie die Erhaltung von bisherigen gewohnten Strukturen.
Management
Durch die Übernahme mit anschließendem Besitz wird das Management zum neuen Eigentümer und kann eigene Ideen, Ansätze und Konzepte in stärkerem Maße durchsetzen als bei den anderen Finanzierungsformen. Es herrscht ein geringeres Risiko im Vergleich zu einer Neugründung, da bereits erhebliche Kenntnisse und Informationen über das zu übernehmende Objekt vorhanden sind.
Finanzinvestoren
Die Investoren decken im Verbund mit dem Management die finanziellen Erfordernisse ab und werden durch die Aussicht auf angemessene Rendite, innerhalb eines mittel- bis langfristigen Zeitraums, motiviert.
Das Management und die Investoren bilden in den meisten Fällen eine Zweckgesellschaft, welche durch die Wahl ihrer Rechtsform eine persönliche und direkte Haftung der Investoren ausschließt. Weiter bietet eine solche Gesellschaftsstruktur eine gute Möglichkeit, die Rechte und Pflichten sowie die wechselseitigen Interessen der beteiligten Parteien zu regeln.
Das Management und die Finanzierungspartner besitzen die gleichen Absichten und bringen so gemeinsam die nötigen finanziellen Mittel auf, um den Kaufpreis für das Unternehmen an den Alteigentümer zahlen zu können.
Das Management kann bei entsprechender Finanzausstattung auch alleine, ohne Investor, als Käufer auftreten.
Banken
Die Banken stellen der zu gründenden Zweckgesellschaft Kreditmittel für den Firmenerwerb zur Verfügung. Durch die Beteiligung erhoffen sich die Kreditinstitute auf diese Weise entsprechende Zinserträge sowie, aufgrund der Beratungsleistungen sowohl für Altgesellschafter als auch die Zweckgesellschaft, rentable Provisionserträge.
Berater
Die Gruppe der Berater unterstützt die Altgesellschafter, das amtierende Management und die beteiligten Investoren bei Fragen und Anforderungen zu rechtlichen, steuerlichen und finanzierungsbezogenen Sachverhalten.
Weiterhin begleiten sie den Verlauf und die Umsetzung der Transaktion sowie deren Dokumentation. Spezialisierte Beteiligte vertreten meist die Teilbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Recht und Unternehmensberatung.