Zession

Zession

Als Zession wird eine Sicherungsabtretung (Forderungsabtretung) bezeichnet. Bei der Zession handelt es sich um eine fiduziarische Sicherheit. Die Abtretung wird durch das BGB geregelt – allerdings nicht gesondert: Da es sich bei der Abtretung nicht um ein dingliches Rechtsgeschäft handelt wird sie dem allgemeinen Teil des Schuldrechts zugeordnet. Oft werden Abtretungen in kurzfristigen Kreditgeschäften genutzt. Ein Kreditgeber – auch Zessionar oder Abtretungsempfänger genannt, erwirbt Forderungen und andere Rechte treuhänderisch vom Kreditnehmer (Zedent, Abtretender). Damit handelt es sich bei der Zession um einen Wechsel der Gläubiger ohne einen Wechsel des Schuldners. Im Rahmen einer Abtretung können einzelne Forderungen, Teile von Forderungen, gesamte Forderungen oder auch zukünftige Forderungen abgetreten werden. Die Abtretung ist in der Regel ein Sicherungsinstrument der Banken.

Abtretung – die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

  • Zession – Abtretung von Sicherheiten, Forderungen
  • Zessionar – Kreditgeber, Abtretungsempfänger
  • Zedent – Kreditnehmer, Abtretender
  • Drittschuldner – Schuldner des Schuldners des Zessionars: derjenige, gegen den sich die abgetretene Forderung richtet
  • Fiduziarische Sicherheit – treuhänderische Sicherheit: Sicherheit, die unabhängig von der Hauptschuld ist und ohne entsprechende Schuld entstehen kann. Eine fiduziarische Sicherheit kann auch nach Tilgung der Schuld später erneut als Sicherheit verwendet werden. Dies ist bei akzessorischen Sicherheiten nicht möglich.

Forderungen weitergeben

Bei der Abtretung von Forderungen wird grundsätzlich zwischen offener und stiller Zession unterschieden. Die Unterscheidung ist davon abhängig, ob der Drittschuldner erfährt, dass die bei ihm vorliegende Forderung an einen Zessionar abgetreten wurde.

Offene Zession

Wenn die Abtretung dem Zedenten gegenüber bekannt gemacht wird, spricht man von einer offenen Zession. Der Drittschuldner erbringt in diesem Fall seine Leistungen an den neuen Gläubiger, den Zessionar.

Stille Zession

Wird nicht angezeigt, dass eine Forderung abgetreten wurde, spricht man von stiller Zession. Der Drittschuldner erbringt seine Leistungen weiterhin an den ihm bekannten Gläubiger, der die Leistungen an den neuen Gläubiger weiterleitet.

Kreditgeber bevorzugen die stille Abtretung u.a., weil diese weniger aufwendig umzusetzen ist.

Einzel-, Global- und Rahmenzession

Eine weitere Unterscheidung von Zessionsformen wird anhand des Umfangs der Abtretung vorgenommen. So nennt man eine Abtretung, in deren Rahmen nur eine einzelne Forderung übertragen wird, eine Einzelzession. Bei einer Globalzession hingegen tritt ein Zedent sämtliche aktuellen und künftigen Forderungen an einen Zessionar innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab. Auf diese Weise gehen Forderung automatisch an den Kreditgeber über. Bei der sogenannten Rahmenzession (auch Mantelzession genannt) werden Forderungen nur bis zu einer bestimmten Höhe an einen Zessionar abgetreten.

Grundsätzlich gilt: theoretisch kann jede Art von Schuld abgetreten werden. Voraussetzung ist jedoch u.a. die Quantifizierbarkeit der abzutretenden Forderung. Das bedeutet, die Forderung muss einen eindeutigen Wert darstellen bzw. haben.

Inkasso – ein Beispiel

Ein typisches Beispiel für eine Abtretung ist das Inkasso. Hierbei erhält ein Inkassobüro die Forderungen eines Gläubigers und ist damit beauftragt, die Schulden beim Drittschuldner einzuholen.

Nicht verwechseln: Zession und Factoring

Das sogenannte Factoring ist ein der Zession ähnlicher Vorgang. Doch gibt es wichtige Unterschiede. So wird beim Factoring nicht nur das Recht an einer Forderung übertragen. Der neue Gläubiger (Factor) zahlt dem alten Gläubiger hierbei den Schuldbetrag gegen eine Gebühr bzw. Risikopauschale aus. Eine Zession ist damit eine Abtretung von Forderungen – beim Factoring handelt es sich um den Kauf von Forderungen.

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