Zession

Zession

Als Zession wird eine Sicherungsabtretung (Forderungsabtretung) bezeichnet. Bei der Zession handelt es sich um eine fiduziarische Sicherheit. Die Abtretung wird durch das BGB geregelt – allerdings nicht gesondert: Da es sich bei der Abtretung nicht um ein dingliches Rechtsgeschäft handelt wird sie dem allgemeinen Teil des Schuldrechts zugeordnet. Oft werden Abtretungen in kurzfristigen Kreditgeschäften genutzt. …