Sicherungsabtretung

Zession

Die Sicherungsabtretung wird auch als Zession oder Forderungsabtretung bezeichnet. Im Rahmen der Sicherungsabtretung findet ein Wechsel der Gläubiger statt. Es handelt sich um eine fiduziarische Sicherheit, die gesetzlich nicht gesondert geregelt ist. Meist finden Sicherungsabtretungen bei kurzfristigen Kreditgeschäften statt. Bei einer Sicherungsabtretung erwirbt ein Kreditgeber (Zessionar) Forderungen und andere Leistungen treuhänderisch von einem Kreditnehmer (Zedent). …

Zession

Zession

Als Zession wird eine Sicherungsabtretung (Forderungsabtretung) bezeichnet. Bei der Zession handelt es sich um eine fiduziarische Sicherheit. Die Abtretung wird durch das BGB geregelt – allerdings nicht gesondert: Da es sich bei der Abtretung nicht um ein dingliches Rechtsgeschäft handelt wird sie dem allgemeinen Teil des Schuldrechts zugeordnet. Oft werden Abtretungen in kurzfristigen Kreditgeschäften genutzt. …