Sachzuwendungsfreigrenze Mitarbeitergeschenke

Neue Sachzuwendungsfreigrenze für Mitarbeitergeschenke ab 1.1.2022

Neue Sachzuwendungsfreigrenze für Mitarbeitergeschenke ab 1.1.2022

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern besondere Benefits, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Doch häufig macht sich eine Gehaltserhöhung, bedingt durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, kaum für den Mitarbeiter bemerkbar. An dieser Stelle dienen Sachzuwendungen als sinnvolle Alternative. Wir gehen in unserem heutigen Artikel auf die Besonderheiten von Mitarbeiter-Geschenken ein und verraten, was bei der Dokumentation in jedem Fall beachtet werden sollte.

Hier hat sich nämlich einiges geändert. So wurde die monatliche Steuerfreigrenze für Sachzuwendungen ab dem 1.1.2022 von 44€ auf 50€ pro Monat erhöht.

Mehr Netto vom Brutto durch Sachbezüge

Bild via: www.source-werbeartikel.com

Da Sachbezüge in Höhe von 50 Euro pro Monat zulässig sind, darf sich der Arbeitnehmer in diesem Fall über Aufmerksamkeiten von bis zu 600 Euro pro Jahr freuen. Zusätzlich können die Unternehmen ihren Mitarbeitern zu persönlichen Anlässen mitunter Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 Euro zukommen lassen. Diese Sachzuwendungen dienen als attraktive Gehaltsextras und können problemlos neben dem üblichen Barlohn gewährt werden.

Sachbezüge als steuerfreie Alternative zur Gehaltserhöhung

Im Gegensatz zum klassischen Barlohn fallen für Sachbezüge keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings müssen in diesem Fall die vorgegebenen Freigrenzen eingehalten werden. So müssen für Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Monat keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Für die monatliche Freigrenze wird zudem kein persönlicher Anlass vorausgesetzt. Demnach können auch zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bestimmte Benefits als Motivation festgelegt werden, die der Arbeitnehmer in Form von Sachzuwendungen erhalten soll. Da Sachzuwendungen als Betriebsausgaben eingestuft werden, mindern sie die Steuerlast, sodass auch der Arbeitgeber profitiert. Gleichzeitig wird der Wert des Mitarbeitergeschenks nicht gemindert, sodass auch die Arbeitnehmer hier klar im Vorteil sind.

Was genau sind Sachbezüge?

Das Einkommenssteuergesetz, Paragraf 37b gibt vor, dass nur reine Sachleistungen als steuer- und sozialversicherungsfrei gelten. Demnach fallen das Jobticket, das Firmenfahrrad sowie Essens- und Tankgutscheine in die Gruppe der abzugsfreien Sachzuwendungen. Auch bei persönlichen Anlässen dürfen lediglich Waren oder Dienstleistungen als Anerkennung gewährt werden. Bei auszahlbaren Gutscheinen sowie Geldgeschenken fallen derweil die üblichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Demnach ziehen immer mehr Arbeitnehmer und Mitarbeiter eine Sachzuwendung der klassischen Gehaltserhöhung vor. Somit kann durch Mitarbeiter-Geschenke auch die Kündigungsrate langfristig gesenkt werden.

Geschenkkarten und Gutscheine als Sachbezug?

Insbesondere Gutscheine und Geschenkkarten sind sehr gerne als Sachzuwendung gesehen. Allerdings sind auch in diesem Fall die bestehenden Freigrenzen zu beachten. Zudem dürfen sich die Gutscheine nicht auszahlen lassen. Andernfalls würden sie als Geldgeschenke gewertet und nicht mehr als Sachbezug eingestuft werden. Grundsätzlich machen Arbeitgeber mit Restaurant- und Tankgutscheinen nichts falsch. Auch Gutscheine für Buchhandlungen werden als steuerfreie Sachbezüge anerkannt. Da die Höchstsätze für Essensmarken jedoch immer wieder variieren können, sollten sich die Arbeitgeber hier genauestens informieren.

Welche Regeln gelten bei einem persönlichen Anlass?

Natürlich müssen es Arbeitgeber nicht allein bei den monatlichen Mitarbeiter-Geschenken belassen. Vielmehr können auch persönliche Anlässe dazu genutzt werden, um die Arbeit des Angestellten zu würdigen. So sind bei Hochzeiten, Geburtstagen, einem Jubiläum sowie auch bei einer Beförderung verschiedene Sachzuwendungen zulässig. In diesem Fall ist ein Freibetrag von bis zu 60 Euro pro Mitarbeiter-Geschenk vorgeschrieben. An dieser Stelle ist die Häufigkeit der persönlichen Anlässe völlig unerheblich. Dies bedeutet, dass die Freigrenze von 60 Euro auch mehrmals pro Monat ausgeschöpft werden kann. Weiterhin ist diese Freigrenze gesondert von dem Freibetrag für monatliche Sachbezüge zu betrachten. Dies bedeutet, dass in diesem Fall keine Verrechnung der Mitarbeiter-Geschenke stattfindet. Allerdings sollten Arbeitgeber beachten, dass Ostern und Weihnachten nicht zu den persönlichen Anlässen zählen.

Neue Sachzuwendungsfreigrenze für Mitarbeitergeschenke ab 1.1.2022
Neue Sachzuwendungsfreigrenze für Mitarbeitergeschenke ab 1.1.2022

Sachbezüge sollten dokumentiert werden

Wie bereits erwähnt, darf es sich bei den Mitarbeiter-Geschenken nicht um Barlohn oder Geldgeschenke handeln. In diesem Fall entfällt die Steuerfreiheit und es müssen die üblichen Abgaben geleistet werden. Weiterhin müssen die Grenzwerte exakt eingehalten werden, da die Sachzuwendungen ansonsten nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei sind. In der Regel muss dem Finanzamt dargelegt werden, zu welchen persönlichen Anlässen einzelne Geschenke gewährt wurden. Daher ist es ratsam, sämtliche Sachbezüge genauestens zu dokumentieren. Somit können Arbeitgeber alle Nachfragen des Finanzamtes beantworten und müssen keine Nachzahlungen in Kauf nehmen.

Fazit: Sachbezüge sind die idealen Gehaltsextras

Mit regelmäßigen Sachzuwendungen erhalten die Angestellten ein paar willkommene Gehaltsextras. Allerdings sollte stets geprüft werden, ob das Mitarbeitergeschenk anlassgebunden ist. Mit einer sauberen Dokumentation stellen die Unternehmen zudem sicher, dass keine ungewollten Nachzahlungen entrichtet werden müssen.

Quelle und weitere Informationen: https://giftosa.de/magazin/sachbezuege-und-geldvorteile-das-gilt-ab-2022/

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