Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Informationen für Arbeitgeber zum Thema Betriebliche Altersorvorge

Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Informationen für Arbeitgeber zum Thema Betriebliche AltersorvorgeFür Arbeitgeber sind umfangreiche Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge sehr wichtig. Neben rechtlichen Grundlagen bleiben Details zu den monatlichen Beitragszahlungen und Auswirkungen auf die Besteuerung sowie Sozialabgaben in Unternehmen entscheidend. Besonderheiten bei einem Jobwechsel und der Auszahlung ab dem Renteneintritt sind aus Arbeitgeber-Sicht ebenfalls beachtenswert. Unternehmer sollten regelmäßig überprüfen und abklären, ob sich wichtige Grenzwerte, Freibeträge oder sonstige Vorgaben zur Betriebsrente mit neuen Gesetzen ändern. Hierbei ist es hilfreich, die wichtigsten Infos zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber auf einen Blick zu haben.

Betriebliche Altersvorsorge: Dritte Säule und vermögenswirksame Leistung

Als ein Teil des sogenannten Drei-Säulen-Modells ist die betriebliche Altersvorsorge die Ergänzung zur privaten und gesetzlichen Vorsorge. Es handelt sich hierbei um vermögenswirksame Leistungen sowie geldwerte Vorteile, mit denen Arbeitgeber für das eigene Personal eine Zusatzrente aufbauen können. Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, über Betriebsrenten neben der persönlichen Altersversorgung zum regulären Renteneintritt weitere Leistungen zuzusagen. Dazu zählen unter anderem die Invaliditätsversorgung für berufsunfähige oder erwerbsunfähige Beschäftigte und die Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod. Wenn Arbeitgeber die Personalkosten berechnen, wirken sich Einzahlungen für Betriebsrenten oft entscheidend auf die Unternehmensausgaben aus.

Rechtliche Grundlagen zur Vorsorge für Betriebe

In Deutschland gibt es ein Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge, das zentrale Fragen zur Durchführung regelt. Folgen einer Betriebsrenten-Zusage durch den Arbeitgeber werden damit ebenso wie Ansprüche und eine Unverfallbarkeit des eingezahlten Guthabens festgelegt. Im Normalfall sind Unternehmen ohne Tarifverträge nicht dazu verpflichtet, eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung generell anzubieten. Falls Mitarbeiter mit Gehaltsumwandlungen eine Betriebsrente selbst finanzieren und eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt, besteht für den Arbeitgeber jedoch normalerweise eine Vorsorgeverpflichtung.

Arbeitnehmer müssen vorsorgen - Arbeitgeber können mit Angeboten wie der betrieblichen Altersvorsorge unterstützen!
Arbeitnehmer müssen vorsorgen – Arbeitgeber können mit Angeboten wie der betrieblichen Altersvorsorge unterstützen!

Sobald die Probezeit endet, entsteht ein Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Mit der Beanspruchung einer Betriebsrente können Arbeitgeber sowohl bei Angestellten und Arbeitern als auch bei Auszubildenden rechnen. Zugleich bestehen für Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH sowie für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oft Ansprüche. Die Einstufung als Teilzeit-Mitarbeiter oder Geringverdiener ändert nichts daran, dass ein Unternehmen den jeweils üblichen Altersvorsorge-Verpflichtungen nachkommen muss. Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 können Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge festgelegte Beiträge an eine zuständige Versorgungseinrichtung überweisen und anschließend von der Haftung befreit werden.

Monatliche Beitragszahlungen bis zum Rentenalter mit möglicher Pause

Arbeitgeber zahlen für eine betriebliche Altersvorsorge monatlich Beträge mit einer bestimmten Höhe ein. Die Einzahlungsphase endet in der Regel erst, wenn ein Angestellter das Rentenalter erreicht. Theoretisch besteht aber die Chance, eine Pause einzulegen und Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge zu unterbrechen. Für traditionelle Betriebsrenten wird ausschließlich ein Arbeitgeberanteil überwiesen. Es ist aber möglich, dass neben dem Arbeitgeber auch die Arbeitnehmer zusätzliche Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dann ein Arbeitgeberzuschuss fällig. Diese Verpflichtung haben Arbeitgeber üblicherweise, insofern die Entgeltumwandlung mit monatlichen Abzügen vom Bruttogehalt als Form der betrieblichen Altersvorsorge ausgewählt wurde. In derartigen Fällen muss der Arbeitgeber zumindest 15 Prozent des Eigenanteils als steuerfreien Zuschuss ohne fällige Sozialabgaben übernehmen.

Auswirkungen auf steuerliche Vorteile und geringere Abzüge durch Sozialversicherungen

Rente durch betriebliche Altersvorsorge - Auswirkungen auf steuerliche Vorteile und geringere Abzüge durch SozialversicherungenHäufig profitieren Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen, wenn die betriebliche Altersvorsorge zu einer Reduzierung des Bruttogehalts führt. Dieser Effekt hängt dann wiederum mit niedrigeren Abzügen durch die Sozialversicherungen zusammen. Sobald mit einem Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen vom Bruttogehalt direkt abgezogen werden, sinken die Sozialversicherungsbeiträge. Davon sind die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung genauso wie die Rentenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung betroffen.

Wer als Arbeitgeber Einzahlungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen steuerlich geltend macht, genießt dadurch oft entscheidende Vorteile. Verschiedene Faktoren beeinflussen, welches Ausmaß Steuervorteile wegen einer betrieblichen Altersvorsorge erreichen. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung bestimmt die steuerfreien und sozialversicherungsfreien Höchstbeiträge in der betrieblichen Altersvorsorge. Dieser Grenzwert kann sich jährlich ändern. Bei der Entgeltumwandlung sind seit 2018 Beiträge bis zu einem Wert von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.

Entscheidungsfreiheit für Arbeitgeber auch nach Guthaben-Mitnahme bei Jobwechsel

Neue Arbeitgeber dürfen bei einem Jobwechsel in der Regel selbst darüber entscheiden, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen einem Angestellten angeboten wird. Das gilt auch, wenn ein Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Einstellung über einen Anspruch auf den Fortbestand des eingezahlten Guthabens aus dem vorigen Arbeitsverhältnis verfügt. Theoretisch kann ein Arbeitgeber in einen bestehenden Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge einsteigen. Alternativ haben Unternehmen üblicherweise unter anderem die Möglichkeit, neue Arbeitnehmer mit mitgenommenem Kapital aus Altverträgen in ein eigenes Versorgungssystem einzugliedern.

Lebenslange Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ab Renteneintritt

Mit dem Renteneintritt eines ehemaligen Angestellten beginnen Arbeitgeber im Normalfall damit, die betriebliche Altersvorsorge auszuzahlen. Für Unternehmen besteht vor dem Eintrittsdatum keine Verpflichtung, den Wunsch nach einer vorzeitigen Auszahlung zu erfüllen. Es ist üblich, dass der frühere Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge ab dem Renteneintritt lebenslang jeden Monat überweisen lässt. Rentenauszahlungen sind dann steuerpflichtig und zugleich in der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie in der Krankenversicherung über dem Freibetrag für die Krankenkasse beitragspflichtig. Falls Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge gestoppt wurden, startet die Auszahlungsphase trotzdem erst mit dem Renteneintritt.

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