Duales System zur Entsorgung von Verpackungen
Deutschland hat als gesetzliches Ziel die Wiederverwertung der in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen. Seit 2019 gilt ein Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, Verpackungsabfälle von Endverbrauchern zurückzunehmen, um sie zu entsorgen. Es löste die Verpackungsverordnung ab, die bereits in den frühen 90er-Jahren beschlossen wurde und in Kraft trat. Im dualen System sammelt ein Verbund kollektiv Verpackungsabfälle ein, um dieser gesetzlichen Regelung gerecht zu werden.
Alle Verpackungsabfälle werden endkundennah eingesammelt. Dazu gibt es Gelbe Tonne, Gelben Sack, Glas- und Altpapiercontainer. Die betroffenen Unternehmen haben die Wahl zwischen verschiedenen dualen Systemen, denen sie sich anschließen können. Ziel ist, alle Verpackungen einzusammeln und fachgerecht sowie umweltschonend aufzubereiten, in den Wertstoffkreislauf zurückzuführen oder zu entsorgen. Unternehmen können beispielsweise bei zmart die Lizenzierung bequem online durchführen.
Wer zahlt für die Entsorgung der Verpackungsabfälle?
Das duale System für die Entsorgung von Verpackungen kann nur dann richtig funktionieren, wenn die Kosten für den Aufwand abgedeckt sind. Der Prozess funktioniert über Lizenzentgelte. Unternehmen, die Verpackungen für Endverbraucher in Verkehr bringen, müssen sich bei einem dualen System beteiligen. Die Rückholpflicht geht mit der Lizenzierung an die Anbieter der dualen Systeme über. Wie hoch die Lizenzgebühren sind, ist an die tatsächlichen Entsorgungskosten gekoppelt. Sie berechnen sich aus Anzahl, Material und Gewicht der verschiedenen Verpackungen.
Wie erfolgt die Sammlung der Verpackungsabfälle?
Über das duale System gibt es zwei Möglichkeiten, die Verpackungsabfälle einzusammeln. Es gibt ein Hol- und ein Bringsystem.
- Beim Holsystem sammeln Endverbraucher oder andere Anfallstellen, wie Behörden, Krankenhäuser oder Hotels, die Abfälle in der Gelben Tonne, dem Gelben Sack, in Altpapiertonnen oder Glascontainern. Entsorgungsfahrzeuge kommen dann, um die gesammelten Abfälle abzuholen.
- Beim Bringsystem bringen die Verbraucher ihre Abfälle zum Wertstoffhof. Diese Möglichkeit wird allerdings weniger genutzt, zumindest im Bezug auf Wertstoffe, die ohnehin abgeholt werden.
Pflicht zur Beteiligung für Hersteller und Händler
Wenn Hersteller sogenannte „Erstinverkehrbringer von Verpackungen“ sind, haben sie die Pflicht, sich an einem dualen System zu beteiligen. Auf diese Weise stellt jedes betroffene Unternehmen sicher, dass die eigenen Verpackungen dem Kreislauf „Sammlung – Sortierung – Verwertung“ zugeführt werden.
Das heißt, jeder, der gewerbsmäßig Verpackungen jeglicher Art in Verkehr bringt, die dann beim Endverbraucher landen, muss die Verpackungen lizenzieren. Wer sich daran nicht hält, muss mit Bußgeldern oder sogar einem Vertriebsverbot rechnen
Onlinelizenzierung vereinfacht die Befolgung der Lizenzierungspflicht
In vielen Fällen können Unternehmen ganz komfortabel online lizenzieren. Dort geben sie einfach an, welche Verpackungsmenge jährlich im Unternehmen anfällt. In wenigen Minuten erhalten die Unternehmen dann einen Nachweis, dass die Verpackungen lizenziert wurden. Bei den Mengenangaben gilt es, nach Materialien zu unterscheiden.
Registrierung bei der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister)
Neben der Lizenzierung der Verpackungen müssen die Unternehmen sich zudem bei der ZSVR registrieren. Dieser Schritt erfolgt über das Lucid-Verpackungsregister. Die ZSVR ist eine Kontrollinstanz, die sicherstellt, dass die Hersteller und Händler ihre Pflichten gemäß Verpackungsgesetz auch tatsächlich erfüllen.
Nachdem sich ein Unternehmen über LUCID registriert und die Verpackungen bei einem dualen System lizenziert hat, erfolgt die Datenmeldung. Jeder Hersteller oder Händler, der sich am dualen System beteiligt, muss termintreu und sorgfältig die Verpackungen melden. Erfolgt die Meldung zu spät, falsch, unvollständig oder gar nicht, kann eine Abmahnung die Folge sein. Es droht die Verurteilung zur Zahlung eines hohen Bußgeldes.
Jeder, der sich bei der ZSVR registriert, erhält eine individuelle Registrierungsnummer. Alle nachfolgenden Meldungen sind dann unter dieser Nummer gespeichert. Die beteiligten Unternehmen sind zu folgenden Meldungen verpflichtet:
- Menge, die für das folgende Kalenderjahr geplant ist, die sogenannten Planmengenmeldung
- Mengenanpassungen im Verlauf des Jahres, falls es notwendig ist, Verpackungen nachzulizenzieren
- Meldung für das abgelaufene Kalenderjahr, die sogenannte Jahresabschlussmeldung
- beim Inverkehrbringen von großen Mengen an Verpackungen muss eine Vollständigkeitserklärung erfolgen
Duales System für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft
Damit die Kreislaufwirtschaft funktioniert, ist es unbedingt notwendig, alle aus Wertstoffen bestehenden Abfälle aufzubereiten und wieder zu verwerten. Um das zu gewährleisten, gibt es in Deutschland das duale System, über das alle Verpackungsabfälle gesammelt und sortiert werden. Anschließend erfolgt entweder das Recycling oder die fachgerechte Entsorgung, was maßgeblich zum Umweltschutz beiträgt.
Alle betroffenen Unternehmen registrieren sich dafür bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und beteiligen sich zudem am dualen System. Damit ist gewährleistet, dass die Unternehmen die Verpackungen entweder zurücknehmen oder fachgerecht entsorgen.
Die Unternehmen zahlen ein Lizenzierungsentgelt – die Verbraucher wiederum zahlen beim Kauf der Produkte indirekt ebenfalls einen Anteil. Damit ist die Finanzierung des gesamten Prozesses sichergestellt. Dazu gehört die Sammlung bei den Endverbrauchern genauso wie Sortierung und Recycling.
Das duale System in Deutschland ist damit nicht einfach nur ein Abfall-Abholungs-System. Das duale System ist entscheidend daran beteiligt, dass die Wertstoffe wiedergewonnen und wiederverwertet werden.