Kleingewerbe anmelden Kosten

Kosten Kleingewerbe Anmeldung
Kosten Kleingewerbe Anmeldung
Auch bei der Anmeldung eines Kleingewerbes werden Gebühren fällig

Der Begriff des Kleingewerbes bezeichnet weder eine offizielle Rechtsform, noch wird er im Handelsgesetzbuch (HGB) oder in der Gewerbeordnung verwendet oder definiert. Dennoch wird der Begriff des Kleingewerbes im Alltag oft genutzt. Meistens wird der Begriff synonym zum Einzelunternehmen verwendet oder es ist ein kleiner Gewerbebetrieb gemeint, der vereinfachte Buchführung nutzen darf und gegebenenfalls von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Kleingewerbe anmelden Kosten: Da die Kosten für die Gewerbeanmeldung nicht nur unabhängig von der Rechtsform, sondern auch von der Größe des Unternehmens sind, entsprechen die Kosten für die Anmeldung eines Einzelunternehmens oder eines kleinen Gewerbebetriebs, denen einer jeden Gewerbeanmeldung. Diese Kosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch und müssen im konkreten Fall beim Ordnungsamt oder der Gemeindeverwaltung in Erfahrung gebracht werden. In der Regel belaufen sich die Anmeldekosten für ein Gewerbe auf Beträge zwischen 15 und 65 Euro.

Kosten Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein

Wer ein Gewerbe betreiben will braucht einen Gewerbeschein (Gewerbeanmeldungsschein) und zwar unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens. Für den Erhalt eines Gewerbescheins muss das Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Für die Anmeldung wird eine Gebühr fällig, die abhängig vom Standort des Unternehmens ist, da sie von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen kann, da es hier keine bundesweit verpflichtende Regelung gibt. Die genaue Höhe der Gebühr lässt sich inzwischen häufig online über den Internetauftritt der betreffenden Gemeindeverwaltung, des zuständigen Ordnungsamts oder der IHK vor Ort Erfahrung bringen. Hier kann man in der Regel auch ein Formular zur Gewerbeanmeldung herunterladen.

Kleingewerbe anmelden Kosten online

In den meisten Gemeinden ist es inzwischen üblich, dass die Anmeldung eines Gewerbes auch online abgewickelt werden kann. Bei dieser Form der Anmeldung fallen im Schnitt auch die Anmeldegebühren geringer aus als bei einer Anmeldung vor Ort.

Kleingewerbe anmelden weitere Kosten

In einigen Fällen können bei der Gewerbeanmeldung neben der Anmeldegebühr, die für jedes Gewerbe gleich hoch ist, weitere Kosten anfallen, beispielsweise Gebühren, die mit der Rechtsform des Gewerbes zusammenhängen. Bei Gewerbeformen, die einen Eintrag ins Handelsregister erfordern, müssen für diesen ebenfalls Gebühren gezahlt werden. Da es sich bei den sogenannten Kleingewerben jedoch meist um Einzelunternehmen handelt, spielen diese Gebühren bei der Anmeldung eines Kleingewerbes selten eine Rolle. Dafür können andere kostenpflichtige Unterlagen und Nachweise bei der Anmeldung fällig werden, die abhängig von der Art des Unternehmens sind. Bei einigen Gewerbeformen muss man zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Bei Heil- und Pflegeberufen bedarf es zudem Nachweise, die zur Ausübung des Gewerbes berechtigen.

Kleingewerbe ummelden und abmelden

Wie bei jeder Form des Gewerbes sind auch Einzelunternehmer und Betreiber eines kleinen Gewerbebetriebs zur Ummeldung und Abmeldung verpflichtet, wenn das Unternehmen den Standort wechselt oder geschlossen wird. Die Kosten für die Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes sind in der Regel geringer als die Anmeldegebühren. Mancherorts sind Ummeldung und Abmeldung sogar kostenlos.

Kleingewerbe anmelden Kosten – Bußgelder

Nicht anmelden lohnt sich nicht: Ein Gewerbe offiziell anzumelden ist Pflicht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit der Zahlung eines Bußgeldes rechnen. Und dieses fällt in der Regel höher aus als die Anmeldegebühr. Wer also meint, sich die Anmeldegebühr sparen zu können, spart am falschen Ende. Zudem wird das Finanzamt eine Steuerrückzahlung verlangen. Da diese im Fall eines nicht gemeldeten Gewerbes auf einer Schätzung von Seiten des Finanzamts basiert, fällt sie in der Regel auch zugunsten des Fiskus aus.

Als gewerbetreibend und damit zur Anmeldung eines Gewerbe verpflichtet gilt übrigens jeder, der eine andauernde, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnabsicht, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung betreibt.
Abzugrenzen vom Gewerbe sind die sogenannten Freien Berufe. Als Freiberufler gelten beispielsweise Journalisten, Autoren, Künstler sowie Rechtsanwälte und Ärzte. Diese müssen, wenn sie selbständig und allein tätig sind, kein Gewerbe anmelden.

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