Gründung KG

Gründung KG

Gründung KGDie KG (Kommanditgesellschaft) gehört neben der GbR und der OHG zu den Rechtsformen, die passend sind für eine Unternehmensgründung mit Partnern. Dabei ist die KG die richtige Wahl, wenn man gemeinsam ein Unternehmen gründen möchte, aber vermeiden will, dass alle voll haften – zumindest, wenn die Gesellschafter über ein ausreichendes Vermögen verfügen und/oder kreditwürdig sind.

Die KG wird in den §§ 161 bis 177a des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt.

Komplementäre und Kommanditisten

KG: Kommanditsgesellschaft (Rechtsform)Eine KG besteht aus Komplementären und Kommanditisten. Damit ist die KG auch eine Umwandlungsform der OHG, wenn in diese ein Kommanditist aufgenommen wird. Während die Komplementäre voll für die Gesellschaft haften, bringen die Kommanditisten eine festgelegte Einlage in das Unternehmen ein und haften höchstens in Höhe dieser Einlage.

Scheidet ein Komplementär aus der KG aus oder zieht sich auf die Rolle eines Kommanditisten zurück, muss er dennoch für fünf Jahre für Altschulden einstehen.

Für die Gründung einer KG muss sich das Unternehmen aus mindestens einem Komplementär als Vollhafter und einem Kommanditisten zusammensetzen.

Die Komplementäre sind dazu verpflichtet Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen. Die Kommanditisten haben diese Verpflichtung nur im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Geschäften. Andernfalls haben sie ein eingeschränktes Kontrollrecht und weder Weisungs- noch Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung, es sei denn, es wurde im Gesellschaftsvertrag der KG anders beschlossen.

Gründung einer KG in vier Schritten

Die Gründung einer KG erfolgt in der Regel in vier Schritten, wobei nicht alle Punkte gesetzlich vorgeschrieben sind.

Gesellschafter und Gesellschaft im UnternehmerlexikonIn einem ersten Schritt wird ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Doch ist er empfehlenswert, um Details zur Führung des Unternehmens, zur Höhe der Einlagen und ähnlichem festzuhalten und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im nächsten Schritt muss ein Firmenkonto für das Unternehmen angelegt werden. Auf dieses Konto werden die Einlagen eingezahlt. Der dritte Schritt besteht in der Regel aus der Eintragung der KG in das Handelsregister. Hier werden u.a. die Namen aller Gesellschafter und der Höhe ihrer Einlagen verzeichnet. Die Kosten für den Eintrag ins Handelsregister hängen mit der Anzahl der persönlich haftenden Gesellschafter ab. Im letzten Schritt ist die Anmeldung der KG als Gewerbe beim Gewerbeamt vonnöten.

Vor- und Nachteile der Kommanditgesellschaft

Die KG wird als Rechtsform für ein Unternehmen sehr selten gewählt. Dabei hat sie auch einige Vorteile zu bieten. Zu diesen gehören:

  • kein vorgeschriebenes Mindestkapital
  • breite Kapitalbasis durch Kommanditisten
  • keine steuerlichen Nachteile
  • keine Zins- und Tilgungverpflichtungen
  • leichtere Kapitalbeschaffung durch Aufnahme weiterer Kommanditisten
  • Kommanditisten haften höchstens in Höhe ihrer Einlage
  • hohe Entscheidungsgewalt
  • Komplementäre können alleine entscheiden – weniger Konfliktpotential
  • hohe Kreditwürdigkeit, weil es neben Vollhaftern auch Teilhafter gibt
  • Geschäftsführung verbleibt beim unbeschränkt Haftenden

Die Nachteile einer KG im Überblick:

  • unbeschränkte Haftung für die Komplementäre
  • Eintragung ins Handelsregister nötig
  • Nachfolgeprobleme, wenn Gesellschaftsvertrag nicht mit Testament übereinstimmt
  • Kommanditisten haben trotz Haftungsbegrenzung relativ großen Einfluss
  • Streit zwischen Komplementären kann Unternehmen gefährden

Die KG als Rechtsform gilt als besonders gut für Familiengesellschaften geeignet.

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