Gewerbeschein Nebenjob

Gewerbeschein Nebenjob

Gewerbeschein NebenjobAuch wer sein Gewerbe als Nebenjob betreibt muss über einen Gewerbeschein verfügen. Einen Antrag auf den Gewerbeschein kann man im Rathaus der zuständigen Gemeinde persönlich, schriftlich und immer häufiger auch online beantragen.

Wer gilt als gewerbetreibend?

Wer für Auftraggeber und Kunden ohne Arbeitsvertrag tätig ist, aber Rechnungen für seine erbrachten Leistungen ausstellt und auch langfristig Gewinne mit seiner Tätigkeit erzielen möchte, gilt als Gewerbetreibender – auch wenn die Tätigkeit als Nebenjob, zum Beispiel neben einem Angestelltenverhältnis, ausgeführt wird. Ausgenommen sind hier freiberufliche selbständige Tätigkeiten wie zum Beispiel künstlerische oder unterrichtende Tätigkeiten. Diese müssen nicht als Gewerbe angemeldet werden.

Haupt- und Nebengewerbe – Definition

Formular-GewerbeanmeldungAls Nebengewerbe gilt eine gewerbliche Tätigkeit, die einen Zeiteinsatz unter 20 Stunden die Woche erfordert. Zudem darf die Ausübung des Gewerbes wirtschaftlich nicht den Hauptberuf übersteigen. Andere Regelungen gelten hier für Studenten und Arbeitslose. Studenten dürfen den Zeiteinsatz von 20 Stunden die Woche nicht überschreiten, da sie andernfalls nicht mehr als Student gelten und damit auch aus der studentischen Versicherung fallen. Studenten, die unter 25 und familienversichert sind, dürfen monatlich nicht mehr als einen bestimmten Betrag mit ihrem Nebengewerbe erwirtschaften. Andernfalls können sie nicht in der Familienversicherung verbleiben.

Empfänger von ALG I und ALG II müssen ebenfalls besondere Regelungen bei Anmeldung eines Nebengewerbes beachten. So dürfen Arbeitssuchende nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten, um auch weiterhin als arbeitssuchend eingestuft zu bleiben. Zudem gibt es für ALG I und ALG II Empfänger bestimmte Auflagen die Höhe des Zuverdiensts betreffend.

Gewerbeschein beantragen

Gewerbeanmeldung für ein stehendes Gewerbe nach GewOBereits mit der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Nebenjob ist man verpflichtet einen Gewerbeschein beantragen. Es gilt die Anzeigenpflicht nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Eine rückwirkende Anmeldung des Gewerbes kann mit einem Bußgeld geahndet werden, wobei ein Richtwert für die Anmeldung für 14 Tage nach Beginn gilt und ein Zeitraum von drei Monaten meist noch toleriert wird.

Die Anmeldung eines Gewerbes ist in der Regel mit keinem allzu großen Aufwand verbunden. An erforderlichen Unterlagen benötigt man für gewöhnlich lediglich seinen Personalausweis oder Reisepass. Des Weiteren sind neben Angaben zur Person Angaben zur Betriebsstätte und natürlich zur Tätigkeit erforderlich. Unter Umständen müssen auch für das im Nebenjob ausgeübte Gewerbe bestimmte Qualifikationen nachgewiesen werden.

Für den Antrag auf Gewerbeschein ist die örtliche Behörde zuständig. Immer mehr Gemeinden bieten inzwischen eine Online-Anmeldung an. Formulare können so bereits zu Hause ausgefüllt werden und der Gang zum Amt lässt sich noch schneller erledigen.

Von besonderem Interesse ist der Gewerbeschein für ein Nebengewerbe übrigens vor allem für die Krankenkassen. Nebenberuflich selbständige müssen keine weiteren Krankenkassenbeiträge entrichten.

Gewerbeschein Kosten

Die Gebühren, die beim Antrag auf einen Gewerbeschein anfallen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel belaufen sie sich auf einen Betrag zwischen 30 und 100 Euro. Die Kosten sind unabhängig davon, ob ein Haupt- oder Nebengewerbe angemeldet wird.

Gewerbetreibende sind Pflichtmitglieder in der Industrie- und Handelskammer. Hierfür fallen jährlich etwa 120 Euro Gebühren an. Nach IHK-Gesetz kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen für die ersten vier Jahre nach Gewerbegründung von der Gebühr befreien lassen.

Kleinunternehmerregelung für Gewerbetreibende

Als Gewerbetreibender im Nebenjob kann es sich anbieten, den Status eines Kleinunternehmers anzunehmen. Dies hat jedoch nichts mit der Anmeldung des Gewerbes zu tun, sondern hängt mit der Erfassung beim Finanzamt zusammen. In der Regel meldet sich das Finanzamt automatisch beim Gewerbetreibenden, nachdem dieser einen Gewerbeschein beantragt hat.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Abrechnung der Umsatzsteuer. Wer den Status eines Kleinunternehmens für sich wählt muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Von der Kleinunternehmerregelung kann jedoch nur Gebrauch machen, wer im Vorjahr bzw. im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erwirtschaftet oder wer im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro umgesetzt hat und im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro umsetzen wird. Wer sich für den Status des Kleinunternehmers entscheidet, kann auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Nebengewerbe und Gewerbesteuer

Eine Gewerbesteuer muss auch für ein Nebengewerbe gezahlt werden – zumindest, wenn man über den Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn im Jahr kommt. Der Freibetrag gilt allerdings nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften und zudem pro Gewerbe. Wer nebenberuflich zwei Gewerbe betreibt, bekommt für beide den vollen Freibetrag.

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