Kleinunternehmen anmelden

Kleinunternehmen anmelden

Kleinunternehmen anmeldenOb man sich als Kleinunternehmer anmelden kann, steht im direkten Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz (UstG). Hier ist der Status des Kleinunternehmers unter Paragraph 19 geregelt. Um sich als Kleinunternehmer anmelden zu können darf der Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr inklusive Umsatzsteuer nicht über 17.500 Euro liegen. Zudem darf der Umsatz im laufenden Geschäftsjahr nicht die Grenze von 50.000 Euro überschreiten. Dies besagt die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Wer diese in Anspruch nimmt, kann sich so von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

Sowohl Freiberufler und Selbständige als auch Gewerbetreibende können sich als Kleinunternehmer anmelden. Die Anmeldung als Kleinunternehmen erfolgt über das Finanzamt. Gewerbetreibende melden sich für gewöhnlich vor dem Gang zum Finanzamt beim Gewerbeamt an. Freiberufler hingegen gehen direkt zum Finanzamt, wenn sie eine Einkommensgrenze von 400 Euro monatlich überschreiten. Beträge unter der 400 Euro-Grenze können im Rahmen der gewöhnlichen Steuererklärung angegeben werden.

Anmeldung des Kleinunternehmens beim Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt läuft über einen steuerlichen Erfassungsbogen. Hier geht es vor allem um die Einschätzung des voraussichtlichen Umsatzes und Gewinns des Unternehmens. Eine realistische Einschätzung ist hier ausschlaggebend. Wer zu hohe Schätzungen abgibt, muss eine höhere Voraussteuer abführen. Fällt die Schätzung hingegen zu gering aus, können hohe Nachzahlungen fällig werden.

Bei der Anmeldung eines Kleinunternehmens beim Finanzamt kann auch ein Steuerberater helfen.

Für wen sich die Anmeldung als Kleinunternehmen lohnt

Wer weniger als 17.500 Euro im Jahr umsetzt, muss als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnen. Damit entfällt auch eine Umsatzsteuererklärung. Doch gibt es ein paar Punkte, die man bedenken sollte, bevor man sich als Kleinunternehmen anmeldet. Denn die Nutzung der Regelung kann unter Umständen trotz geringen Gewinns wenig sinnvoll sein.

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich

  • wenn die erwarteten betrieblichen Ausgaben gering ausfallen und nur eine geringe Vorsteuer erstattet würde
  • wenn nur wenige Kosten für die Arbeit anfallen und keine oder wenige Vorprodukte benötigt werden (trifft zum Beispiel auf viele künstlerische Tätigkeiten zu)
  • wenn der Aufwand für die Verwaltung geringgehalten werden soll und die Kunden Privatleute oder ebenfalls Kleinunternehmer sind.

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich hingegen nicht

  • wenn die Ausgaben des Unternehmens hoch sind und eine Verringerung der Kosten durch die Mehrwertsteuer sich bezahlt machen würde
  • wenn man zu einer Berufsgruppe zählt, für die eine feste Pauschale für den Vorsteuerabzug gilt.

Kleinunternehmen und Kleingewerbe – Unterschiede

Kleingewerbe, NebeneinkünfteDie Begriffe Kleinunternehmen und Kleingewerbe werden oft synonym gebraucht oder verwechselt. Dabei handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Der Begriff des Kleinunternehmens ist im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz zu sehen, der Begriff des Kleingewerbes steht im Zusammenhang mit dem Handelsgesetz. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss und ob dies der Fall ist, hat nichts mit den für Kleinunternehmen geltenden Umsatzgrenzen zu tun.

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