Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis im Lexikon für Unternehmer

Arbeitszeugnis im Lexikon für UnternehmerDas Image von Arbeitszeugnissen hat in den letzten Jahren gelitten: Weil viele Arbeitgeber ihren ehemaligen Angestellten Gefälligkeitszeugnisse ausstellen, steht der Wahrheitsgehalt und damit der Nutzen infrage. Fachleute vertreten allerdings die Meinung, dass ein Arbeitszeugnis auch heute noch durchaus von Bedeutung sein kann, wenn sich ein potentieller Arbeitgeber ein Bild von einem Bewerber machen möchte. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Arbeitszeugnis auch offenkundig wahrheitsgemäß erstellt wurde. Personal-Profis erkennen leicht, wie aussagekräftig der Inhalt tatsächlich ist. Worauf kommt es bei einem professionellen Arbeitszeugnis an?

Auf welches Arbeitszeugnis hat der Arbeitnehmer einen Anspruch?

In Deutschland ist grundsätzlich nur das sogenannte einfache Arbeitszeugnis vorgeschrieben. Dieses Arbeitszeugnis enthält nur objektive Angaben zur Person sowie die Unternehmen wahrgenommenen Tätigkeiten. Im Unterschied hierzu wird das qualifizierte Arbeitszeugnis um eine Beurteilung der Leistungen ergänzt. Zwar hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf dieses qualifizierte Arbeitszeugnis, üblich ist die Erstellung allerdings trotzdem. Eine Besonderheit in Deutschland ist die Gesetzesvorgabe, dass Arbeitszeugnisse wohlwollend formuliert sein müssen. Dies bedeutet, dass offen negative Bewertungen gar nicht zulässig sind – obwohl der Inhalt gleichzeitig wahrheitsgemäß erstellt werden muss. Diese Forderung soll den Arbeitnehmer davor schützen, aufgrund eines negativen Arbeitszeugnisses späteren Erwerbsleben nicht mehr Fuß fassen zu können, ist aber natürlich mit einem prinzipiellen Dilemma verknüpft. Arbeitgeber müssen kreativ sein, wenn negative Eigenschaften zur Sprache gebracht werden sollen aber gleichzeitig der Zwang zur positiven Formulierung beachtet werden soll. Häufig wird dieses Dilemma so aufgelöst, dass der Arbeitgeber sich in allseits bekannte, rechtlich unproblematische Floskeln rettet. Andernfalls droht möglicherweise gar der Gang zum Arbeitsgericht, welches nicht selten im Interesse des Arbeitnehmers entscheidet. Mit der Verwendung dieser floskelhaften Redewendungen stellt sich der Arbeitgeber allerdings selbst kein gutes Zeugnis aus.

Was bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses beachtet werden muss

Hier stellt sich natürlich die grundsätzliche Frage, wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis grundsätzlich aufgebaut sein sollte. Zunächst sollte die Überschrift angeben, um was für einen Zeugnistypen es sich handelt – in den meisten Fällen also ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Danach erfolgt die Einleitung mit dem Eintrittsdatum des Arbeitnehmers im Unternehmen. Weitere Daten wie die Adresse oder gar das Gehalt haben in dem gesamten Dokument übrigens nichts zu suchen.

Danach erfolgt ein Absatz mit der Aufgabenbeschreibung. Dabei muss es sich nicht nur um die Position im Unternehmen handeln, auch eine konkretere Beschreibung der Tätigkeiten kann dem späteren Arbeitgeber dabei helfen, sich über die Qualifikation ein genaues Bild zu machen. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob diese Tätigkeiten ausformuliert oder mit Spiegelstrichen aufgelistet werden. Danach erfolgt der dritte Teil mit der Leistungsbeurteilung. Hier erfolgt üblicherweise eine Bewertung Kriterien wie Arbeitsbereitschaft, den Fähigkeiten und Erfolgen. Auch Arbeitsweise und Arbeitsstil werden beurteilt, konkrete Projekte dürfen ebenso erwähnt werden. Am Ende folgt Einsatz mit einer Aussage über die Gesamtzufriedenheit. Auch das soziale Verhalten des Arbeitnehmers wird im Arbeitszeugnis beurteilt. Sowohl das Verhalten gegenüber Vorgesetzten wie auch Kunden und Kollegen können hier Gegenstand der Beurteilung sein. Merkmale wie Durchsetzungsfähigkeit oder Diskretion können ebenso Erwähnung finden.

Welche Hilfe gibt es zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses?

Es zeigt sich also: es gibt eine ganze Menge zu beurteilen. Ein Problem besteht aus Sicht des Arbeitgebers häufig darin, keinen der genannten Punkte zu vergessen und die Urteile auch noch rechtssicher zu verpacken. Insbesondere kleinere Unternehmen, in denen kein speziell ausgebildetes Fachpersonal für die Personalabteilung zuständig ist, können leicht die Grenzen des Know-hows erreicht werden. Prinzipiell lässt sich das gesamte Wissen natürlich auch anlesen, entsprechende Fachliteratur ist im Handel erhältlich. Dies kostet allerdings viel Zeit, die nicht immer auf die Erstellung eines professionellen Arbeitszeugnisses verwendet werden kann. Die Übertragung dieser Aufgabe auf externe Dienstleister ist genauso problematisch, weil diese sich natürlich kein eigenes Urteil über den Angestellten bilden können. Eine Alternative besteht in der Nutzung einer Software, wie sie beispielsweise bei Haufe erhältlich ist. Hier wird der Arbeitgeber Schritt für Schritt durch die Erstellung des Zeugnisses geführt. Die unterschiedlichen Kategorien lassen sich zumeist in Schulnoten bewerten, mit wenigen Klicks werden zutreffende und rechtssichere Formulierungen gewählt. Hierdurch wird auch der Fehler vermieden, dass eine Formulierung möglicherweise anders verstanden werden kann als sie tatsächlich gemeint ist. Wird beispielsweise erwähnt, dass der Arbeitnehmer „zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet hat, entspricht dies gerade einmal der Schulnote drei – obwohl sich die Formulierung tatsächlich deutlich positiver liest. So zeigt sich also, dass eine Software durchaus Unterstützung bis hin zum Ausdruck eines solchen Arbeitszeugnisses leisten kann – und damit mögliche Gerichtsverfahren oder ganz einfach schlechte Arbeitszeugnisse verhindert werden können.

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