Viele Unternehmer werden im Laufe ihrer Karriere mit der Frage konfrontiert, ob sie für ihre Mitarbeiter Firmenwagen zur Verfügung stellen sollen. Diese lässt sich schließlich nur von dem Arbeitgeber allein beantworten.
Diejenigen, die sich dazu entscheiden, Dienstwagen anzuschaffen, müssen danach jedoch noch zahlreiche weitere Dinge klären. Grundsätzlich gibt es jedoch viele gute Gründe, die für die Bereitstellung von Dienstwagen sprechen. Die Präsenz des Unternehmens in der Öffentlichkeit lässt sich durch diese beispielsweise erhöhen, wenn diese mit einheitlichen Schriftzügen und besonderen Kennzeichen ausgestattet werden, die einen hohen Wiedererkennungswert aufweisen. Dazu sollte im Vorfeld jedoch die entsprechende Kennzeichenverfügbarkeit geprüft werden.
Welche Punkte außerdem im Vorfeld der Anschaffung von Dienstwagen zu klären sind, zeigt der folgende Beitrag.
Dienstwagen – Was ist das überhaupt?
Bei einem Dienst- oder Firmenwagen handelt es sich um ein Fahrzeug, welches im beruflichen Kontext genutzt wird. Allerdings können Arbeitgeber im Bereich ihrer Dienstwagen ganz individuelle Regelungen entwerfen, da in diesem Zusammenhang kaum gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen sind.
So kann es dem Arbeitnehmer beispielsweise auch gestattet werden, seinen Dienstwagen für private Zwecke zu nutzen.
Private Nutzung des Dienstwagens
Ob ein Dienstwagen auch privat genutzt werden darf, wird im Arbeitsvertrag geregelt. Daneben können auch Änderungs- oder Zusatzverträge über die Dienstwagennutzung geschlossen werden. Hinsichtlich eventueller Beschränkungen kann der Arbeitgeber frei agieren.
Falls keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, ist die private Nutzung stets auf den jeweiligen Mitarbeiter beschränkt. So sollten sich Arbeitgeber gut überlegen, ob sie es erlauben, dass die Fahrzeuge ebenfalls von Ehepartnern oder weiteren Familienmitgliedern gefahren werden.
Sollten Privatfahrten nicht erwünscht sein, sollte dies ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Diese Vereinbarung wird von dem Finanzamt benötigt, da es ansonsten von einer Privatnutzung ausgeht, welche für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellen würde.
Die Steuern für den Dienstwagen
Wird der Dienstwagen von dem Mitarbeiter auch privat genutzt, besteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.
Damit ein Fahrzeug jedoch als Dienstwagen anerkannt wird, muss dieser Bestandteil des steuerlichen Betriebsvermögens sein. Die Voraussetzung dafür besteht darin, dass ein betrieblicher Nutzungsanteil von zehn bis 50 Prozent gegeben ist. Liegt er oberhalb von 50 Prozent, muss das Fahrzeug sogar zu dem steuerlichen Betriebsvermögen gezählt werden. Fällt jedoch eine betriebliche Fahrzeugnutzung von unter zehn Prozent an, handelt es sich per Definition um keinen Firmenwagen, sondern das steuerliche Privatvermögen. Um einen Beweis der jeweiligen Anteile erbringen zu können, ist es nötig, ein Fahrtenbuch über mindestens drei Monate zu führen.
Falls die betriebliche Nutzung 50 Prozent übersteigt, besteht hinsichtlich der Besteuerung des Fahrzeugs im Rahmen der Steuererklärung die Auswahl dazwischen, ein Fahrtenbuch zu führen oder eine Pauschalbesteuerung in Anspruch zu nehmen. In letzterem Fall greift die sogenannte Ein-Prozent-Regelung, die sich in der Regel für diejenigen lohnt, die ihren Firmenwagen privat sehr oft nutzen.
Der Vorteil des Dienstwagens
Im ersten Moment entstehen durch den Erwerb eines Dienstwagens natürlich Kosten. Diese fallen außerdem für den Unterhalt, Versicherungen und weitere Verpflichtungen an.
Allerdings lässt sich in anderen Bereichen durch den Dienstwagen durchaus ein finanzieller Vorteil realisieren. Werden den Mitarbeitern private Fahrten erlaubt, fallen schließlich die Lohnkosten geringer aus – so sind erhebliche Steuereinsparungen möglich.
Die Kfz-Kosten können gewinnmindert von den Steuern abgesetzt werden. Voll erstattungsfähig ist die Umsatzsteuer, die mit den Kosten für den Dienstwagen einhergeht. Daneben lassen sich auch hinsichtlich der Sozialversicherungen durch die Dienstwagen Einsparungen realisieren.