Schufa – Deutschlands größte und bedeutendste Auskunftei
Die Schufa ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei und speichert die Daten von etwa 68 Millionen Bundesbürgern und ungefähr sechs Millionen Unternehmen. Bei der Schufa, deren vollständiger Name „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ lautet, werden Daten über das Zahlungsverhalten gespeichert. Anhand der gespeicherten Daten bildet die Schufa einen Score, der Auskunft über die Bonität der entsprechenden Person liefert. Banken, aber auch andere Unternehmen holen über potentielle Kunden eine Schufa-Auskunft ein, um sich vor einem Zahlungsausfall zu schützen.
Eintrag bei der Schufa – nicht immer negativ
Die Schufa wurde 1927 zum gegenseitigen Schutz von Unternehmen gegründet. Sie bildet ein Netzwerk, um von teilnehmenden Unternehmen Informationen zu erhalten, aber auch, um Informationen an Unternehmen weiterzugeben. Negativinformationen wie Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle werden ebenso gespeichert wie fristgerechte Zahlungen. Daher muss ein Eintrag bei der Schufa nicht immer negativ sein. Neben den positiven und negativen Informationen werden auch neutrale Daten wie Name und Adresse gespeichert. Nicht gespeichert werden Informationen über den Familienstand, Nationalität oder Religion. Auch Daten über das Einkommen und das Vermögen von Personen sind nicht bei der Schufa gespeichert. Besteht ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der Daten, ist das mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform. Anhand der gespeicherten Daten bildet die Schufa einen Score, der Auskunft über die Bonität gewährt. Die Schufa kann jedoch nicht nur über die Bonität informieren. Sie kann auch zur Identitätsprüfung potentieller Vertragspartner dienen.
Woher bekommt die Schufa die Daten?
Die Schufa bekommt die Daten von Banken, beispielsweise, wenn Kredite oder Kreditkarten vergeben oder Girokonten eröffnet werden. Sie erhält aber auch Daten von anderen Unternehmen, beispielsweise von Telekommunikationsunternehmen, wenn ein Kunde seine Rechnungen nicht pünktlich bezahlt hat. Mit Unternehmen, von denen die Schufa Daten bezieht, wurden Abkommen geschlossen. Sobald ein Kunde in Zahlungsverzug ist, wird die Schufa darüber informiert. Die Schufa kann aber auch Daten von öffentlichen Registern beziehen, beispielsweise über Insolvenzverfahren.
Schufa-Score als Auskunft über die Kreditwürdigkeit
Wie genau der Schufa-Score gebildet wird, bleibt ein Geheimnis der Schufa. Die Schufa zieht jedoch Daten über Kreditnutzung, Rückzahlung von Krediten und Kreditanfragen heran, um einen Score zu bilden, der in Prozent angegeben wird. Einen Schufa-Score von 100 Prozent wird es nicht geben. Je höher der Schufa-Score, desto besser ist die Bonität:
- 97,5 Prozent und höher: sehr gute Bonität mit außerordentlich geringem Ausfallrisiko
- 95 bis 97,5 Prozent: gute Bonität mit geringem bis überschaubarem Ausfallrisiko
- 90 bis 95 Prozent: zufriedenstellende Bonität mit erhöhtem Ausfallrisiko
- 80 bis 90 Prozent: ungünstige Bonität mit deutlich erhöhtem bis hohem Ausfallrisiko
- 50 bis 80 Prozent: schlechte Bonität mit sehr hohem Ausfallrisiko
- weniger als 50 Prozent: außerordentlich schlechte Bonität mit sehr kritischem Ausfallrisiko.
Zusätzlich zu diesem Basisscore bildet die Schufa auch noch einen Branchenscore, der anders berechnet wird und auf die Bedürfnisse bestimmter Unternehmen zugeschnitten ist.
Was schadet dem Schufa-Score?
Der Schufa-Score einer Person kann durch häufige Überziehung des Girokontos und Inanspruchnahme des Dispokredits, verspätete Rückzahlung von Kreditraten oder nicht bezahlte Rechnungen verschlechtert werden. Eidesstattliche Versicherungen oder Haftbefehle verschlechtern den Schufa-Score. Negativ wirken sich auch häufiger Wohnungswechsel, häufige Inanspruchnahme von Krediten und viele Kreditanfragen aus. Kreditanfragen werden bei der Schufa gespeichert. Schufaneutral sind hingegen Konditionsanfragen zu Krediten.
Kostenlose Schufa-Auskunft einholen
Jeder hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft einzuholen. Diese Datenkopie der Schufa gemäß Artikel 15 DSGVO kann online beantragt werden und wird per Post zugeschickt. Nicht alle Einträge bei der Schufa sind korrekt. Daher sollte die Datenkopie sofort nach Erhalt geprüft werden. Sind die Daten aufgrund von Irrtümern fehlerhaft oder wurden die Löschfristen nicht beachtet, muss die Schufa darüber schriftlich benachrichtigt werden und die Daten umgehend löschen.