Zu Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen vor allem Gründer immer wieder vor der Frage, ob es eine grundlegende Firmenstempel-Pflicht gibt. Zwar leben und arbeitet man inzwischen in einem Zeitalter in dem der Schriftverkehr überwiegend elektronisch über die Bühne geht. Doch der gute alte Firmenstempel hat noch immer seinen Platz auf vielen Schreibtischen, selbst in einem innovativen Startup. Deshalb sind sich auch viele Unternehmer sicher, dass es eine Firmenstempel-Pflicht gibt. Doch das stimmt nicht. Kein Unternehmen in Deutschland muss aus juristischer Sicht einen Firmenstempel führen. Eine Ausnahme bilden hier lediglich die Notare, für die eine Firmenstempel-Pflicht gilt.
Warum findet der Firmenstempel noch immer Verwendung?
Der Firmenstempel stellt für viele Unternehmer auch heute noch einen wichtiger Helfer dar. Manche sehen in ihm sogar einen unverzichtbaren Teil, welcher für die Abwicklung von Schriftverkehr notwendig ist. Gerade wenn es darum geht, wichtige Dokumente gut leserlich zu kennzeichnen, kommt der Firmenstempel zum Einsatz. Auch wenn keine Firmenstempel-Pflicht besteht, so ist der Stempel für viele im Berufsalltag doch notwendig. Dies beginnt meistens schon vor der Gründung eines Unternehmers, wenn der Stempel auf den Mietvertrag kommt. Auch bei Verträgen mit Lieferanten unterstreicht ein Firmenstempel die Entscheidungsbefugnis. Für viele ist ein Vertrag ohne Stempel sogar weniger vertrauenswürdig, auch wenn keine gesetzliche Firmenstempel-Pflicht besteht.
Gerade deswegen findet man in zahlreichen Vertragsentwürfen von Partnerunternehmen oder Lieferanten neben einem Feld für die Unterschrift auch ein Feld für den Stempel des Unternehmens.
Unterschrift wichtiger als der Firmenstempel
Der Firmenstempel findet auch Verwendung unter Arbeitsverträgen, unter Zeugnissen und Kündigungen. Da es aber wie bereits erwähnt keine Firmenstempel-Pflicht gibt, ist nur ein Stempel unter dem Dokument nicht ausreichend. Ohne Unterschrift der zur Ausstellung des betreffenden Dokumentes Person gilt ein solches Schreiben als nicht gültig. Es muss also zwingend eine Unterschrift zur Anerkennung vorhanden sein.
Der Firmenstempel und rechtliche Grundlagen
Alles was mit rechtlichen Grundlagen für die Schriftform zu tun hat, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Diese Regelungen finden sich unter § 126 wieder. Dort ist auch klar aus rechtlicher Sicht hinterlegt, dass immer die handschriftliche Unterschrift ausschlaggebend ist. Eine Firmenstempel-Pflicht gibt es auch dort nicht und auch keine festgelegten Pflichtangaben, welche auf dem Firmenstempel vorhanden sein müssen. Jedoch ist zu erwähnen, dass ein Firmenstempel dennoch bei der Rechtsprechung ein gewisses Maß an Beachtung findet. Befindet sich auf einem Dokument eine Unterschrift und ein Firmenstempel, so geht der Betrachter in der Regel leicht davon aus, dass hier Rechtskraft und Echtheit klar gegeben sind. Es kann aber durchaus der Fall sein, dass die Unterschrift nicht von der Person stammt, welche auch die Befugnis für den Abschluss eines Vertrages hat. In diesem Fall, kann das Dokument, trotz Unterschrift und Stempel, angefochten werden.
Firmenstempel als sinnvolle Ergänzung
Auch wenn keine Firmenstempel-Pflicht besteht, so stellt er dennoch in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zur handschriftlichen Unterschrift dar. Vor allem im Zusammenhang mit Verträgen und wichtigen Dokumenten verzichten viele ungern auf den Firmenstempel. Dies hat auch seinen Grund. Eine Unterschrift kann auch durchaus gefälscht werden, selbst wenn es sich um eine elektronische Signatur handelt. Bei einem Firmenstempel, der oft auch noch dreifarbig ist und ein Logo enthält und dadurch ein typisches Aussehen bekommt, ist eine Fälschung kaum möglich. Dies ist ein wichtiger Faktor, der für die Verwendung eines Stempels spricht. Wer auf den Firmenstempel nicht verzichten will, muss sich im Vorfeld aber dennoch Gedanken machen, welche Angaben enthalten sein sollen. Auch hier gibt es keinerlei Vorgaben durch den Gesetzgeber. Dennoch ist es wichtig, dass alle wichtigen Informationen enthalten sind. Die wichtigsten Angaben auf dem Stempel sind:
- Name des Unternehmens oder des Inhabers
- Anschrift des Unternehmens
- Telefonnummer und möglicherweise Faxnummer
- Internetadresse und Mailadresse
Beim Firmenstempel sollte auch das Corporate Identity mit einbezogen werden.
Dreifarbige Firmenstempel waren mir bisher unbekannt. Gibt es eine Bezugsquelle?