Prokura

Unterschrift des Prokuristen / Prokura beginnt mit ppa (per procura)

Die Prokura kann als eine umfangreiche Handlungsvollmacht gemäß Handelsgesetzbuch (siehe Artikel HGB im Lexikon), die einem Dritten durch einen Unternehmer, Geschäftsführer etc. erteilt werden kann, beschrieben werden. Der Prokurist tritt im Außenverhältnis als bevollmächtigter der Geschäftsführung in fast allen Belangen auf, kann also fast alle Rechtsgeschäfte abschließen. Die Prokura wird durch den Unternehmer selbst, den …

Dienstvertrag

Dienstvertrag, Erklärung und Definition im Unternehmerlexikon

Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, wobei sich die eine Vertragspartei dazu verpflichtet, eine Dienstleistung zu erbringen. Die andere Vertragspartei verpflichtet sich im Gegenzug zu einer Zahlung. Gegenstand eines Dienstvertrags können alle Arten von Dienstleistungen sein. Die genauen rechtlichen Regelungen zum Dienstvertrag finden sich in den Paragraphen §§ 611 …