Verdienstausfall Selbständige

Verdienstausfall Selbständige

Verdienstausfall SelbständigeViele träumen von der Selbständigkeit und sind sehr glücklich, wenn sie dieses Vorhaben in die Tat umsetzen können. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass man als Selbständiger durchaus viele Vorteile hat. Man ist sein eigener Chef, kann sich seine Zeit deutlich besser einteilen und fühlt sich einfach freier in seinem Leben, als dies in einem Angestelltenverhältnis der Fall ist. So weit, so gut. Wenn alles läuft und genügend Aufträge vorhanden sind, ist dies alles kein Problem. Es gibt aber dennoch Zeiten, in denen es für Selbständige kritisch werden kann. Und dies ist dann der Fall, wenn es zu einem Verdienstausfall kommt. In erster Linie ist dies bei einer Erkrankung der Fall. Ein paar Tage Grippe kann man noch wegstecken, doch was passiert bei einer ernsthaften Erkrankung?

Drastischer Verdienstausfall droht

Für einen Selbständigen spielt es keine Rolle, ob er nun ein paar Wochen, ein paar Monate oder sogar aufgrund einer schweren Erkrankung sogar Jahre ausfällt. In jedem dieser Fälle ist mit einem dramatischen Verdienstausfall zu rechnen. Gerade als Einzelunternehmer tut selbst bei einer nur mehrtägigen Erkrankung nicht nur der Körper weh, sondern vor allem der dann eintretende Verdienstausfall. Jeder Tag, den ein Selbständiger nicht arbeiten kann, zieht finanzielle Einbußen nach sich und gefährdet je nach Dauer ganz massiv die Existenz. Aus diesem Grund gilt es bereits bei der Gründung und Beginn der Selbständigkeit eine entsprechende Vorsorge zu treffen.

Mit einem Krankentagegeld eine Mindestsicherheit schaffen

Jeder, der sich zu Beginn seiner Selbständigkeit für eine Mitgliedschaft in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung entscheidet, der hat zwei Optionen. Man kann entweder einen ermäßigten Satz zahlen oder sich für Zahlung des normalen Satzes entscheiden. Bei der Zahlung des normalen Satzes gibt es für Selbständige bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. Problem ist allerdings, dass es dies erst nach dem 43. Krankheitstag gibt. Es gilt also bei einem Verdienstausfall eine lange Zeit zu überbrücken. In dieser Zeit ist jeder Selbständige auf seine Rücklagen angewiesen.

Opportunitäts-Kosten in der Kosten- und LeistungsrechnungMehr Sicherheit durch Wahltarife

Allerdings gilt es zu erwähnen, dass es auch Krankenkassen gibt, welche sogenannte Wahltarife anbieten. Von Krankenkasse zu Krankenkasse ist es dann verschieden, wann man bei Krankheit dieses Krankengeld bekommt und damit den Verdienstausfall abfangen kann. In der Regel ist es so, dass meistens ab dem 15. Tag die Zahlung erfolgt. Zu beachten gilt es aber, dass die Höhe des Beitrages auch die Höhe vom Krankentagegeld bestimmt. Je mehr einbezahlt wird, desto höher ist die Summe, die man pro Krankentag bekommt. Es gilt also für jeden Selbständigen bereits im Vorfeld genau zu planen, wie lange man von seinen Rücklagen leben kann und wann finanzielle Hilfe bei einem Verdienstausfall benötigt wird. Außerdem gilt es zu beachten, dass ein Krankengeld nicht die Höhe vom Nettoeinkommen übersteigen darf. Viele Krankenkassen setzen hier aber auf eine automatische Deckelung oder pro Tag wird nur eine bestimmte maximale Summe ausgezahlt.

Krankentagegeld bei Privatversicherung nicht automatisch enthalten

Viele Selbständige sind der Meinung, dass sie mit einer privaten Krankenversicherung völlig sorgenfrei leben können. Doch dies ist ein Irrtum. Auch bei einer privaten Versicherung ist ein eigener Vertrag für die Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen. Hinzu kommt, dass ein Selbständiger gegenüber der Krankenkasse nachweisen muss, das der Beruf in keinster Phase auszuüben ist. Konkret an einem Beispiel heißt dies, dass ein Selbständiger als Berater arbeitet. Bricht er sich nun den Arm, so bedeutet dies nicht, dass er Krankentagegeld bekommt. Bei dieser Form der Erkrankung ist eine berufliche Tätigkeit aus Sicht der Krankenkasse durchaus möglich.

Höhe des Krankengeldes für Selbständige

Bei Selbständigen liegt die Höhe vom Krankengeld bei rund 70 Prozent des regelmäßigen Einkommens. Für die Krankenkasse liegt der Orientierungspunkt für die Berechnung für diese Art Verdienstausfall an dem Einkommen, welches vor Beginn der Krankheit erzielt wurde. In diese Berechnung fließen allerdings keine Nebeneinnahmen mit ein. Dies können beispielsweise Einnahmen aus Vermietungen, Kapitaleinkünfte oder auch Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen sein. Für das Krankengeld gilt allerdings kein Mindestsatz. Für Selbständige bedeutet dies, dass sie als Verdienstausfall so viel Krankengeld bekommen, je mehr sie auch arbeiten und damit verdienen. Wer zwar selbständig ist, aber nichts verdient oder jeden Monat Verluste macht, der bekommt auch kein Krankengeld.

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Für das Krankengeld als Zahlung für Verdienstausfall bei Erkrankung gibt es zwar keinen Mindestsatz, dafür aber eine Obergrenze. Als Berechnungsgrundlage gilt hier in der gesetzlichen Krankenversicherung, auf für Selbständige, die Betragsbemessungsgrenze und dies maximal bis zur Höchstgrenze. Derzeit sind dies täglich maximal ein klein wenig mehr als 100,- Euro am Tag. Auf den Monat gerechnet, also knapp über 3.000,- Euro.

Mit einer BU gegen Verdienstausfall vorsorgen

Das Krankentagegeld ist also eine gute Möglichkeit für Selbständige, einem Verdienstausfall entgegenzuwirken. Auf diese Weise ist auf jeden Fall für eine gewisse Zeit gesichert, dass die berufliche Existenz nicht akut gefährdet ist. Doch auch hier hat man als Selbständiger mit einem Problem zu kämpfen. Die Leistungsdauer für die Zahlung vom Krankentagegeld unterliegt einer zeitlichen Begrenzung. In der Regel ist die Zahlung dieses Geldes bei Krankheit auf einen Zeitraum von 26 bis 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Bei kleineren Krankheiten also kein Problem. Doch als Selbständiger ist man auch vor schweren Krankheiten nicht gefeit. Was passiert bei einer Krebserkrankung? Was passiert bei einem schweren Autounfall?

Auf alles vorbereitet sein

Als Selbständiger ist man deshalb gefragt, sich so gewissenhaft wie nur möglich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Deshalb ist hier die Berufsunfähigkeitsversicherung eine weitere Versicherung, auf die man als Selbständiger gegen Verdienstausfall bauen sollte. Wer aufgrund eines Unfalles oder einer schweren Erkrankung schon mehr als ein halbes Jahr nicht mehr arbeiten kann, der bekommt danach Geld aus dieser Versicherung, kurz auch BU genannt. Wird kein Krankentagegeld mehr bezahlt, dann übernimmt die BU. Wichtig zu wissen ist, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann zahlt, wenn eine Gesundung in Aussicht ist. Ein Selbständiger kann sie also auch bei vorübergehender Berufsunfähigkeit in Anspruch nehmen.

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