Darlehen

darlehen, Erklärungen und Beuispiele im unternehmerlexikon

darlehen, Erklärungen und Beuispiele im unternehmerlexikonBei einem Darlehen handelt es sich um Sachen oder Gelder, welche der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer übereignet. Diese Übereignung beläuft sich jedoch nur auf einen befristeten Zeitraum, der zuvor festgelegt werden muss. Während der Laufzeit kann der Darlehensnehmer das Geld oder die Sache Nutzen sowie damit Geschäfte tätigen. Alle Regelungen zum Darlehen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Relevante Schlagworte erklärt

Um das Darlehen besser verstehen zu können, sollten einige Begriffe klar sein. Diese sollen im Folgenden erläutert werden:

Tilgungsplan: Unter einem Tilgungsplan wird eine tabellarische Auflistung zwischen Darlehensgeber und -nehmer verstanden, die künftige Tilgungsbeträge sowie deren Darlehenszinsen beinhaltet. Ebenso wird der Termin zur Fälligkeit der regelmäßigen Raten sowie die Endfälligkeit vermerkt. Der Plan dient als Orientierung sowie rechtliche Grundlage für beide Parteien.

Tilgung: Der Begriff der Tilgung stammt aus dem Finanzwesen und umfasst die Abbezahlung einer Schuld. Hierbei muss es sich nicht um eine planmäßige Rückzahlung von Geldern oder Sachen handeln.

Dispo(-sitions)kredit: Durch Funk und Fernsehen hat der Dispokredit sehr viel Aufsehen erlangt. Hierbei handelt es sich um eine Besonderheit des Darlehens, da diese Finanzierung vollkommen ohne Tilgungsplan auskommt. Der Darlehensnehmer muss sich keiner Bonitätsprüfung unterziehen, weswegen oftmals auch von einem Blankodarlehen gesprochen wird. Anschließend wird dem Darlehensnehmer mehr Geld übereignet, als sein Kapital beträgt. Über dieses Geld kann der Darlehensnehmer verfügen, ohne an einen festen Plan zur Rückzahlung gebunden zu sein. In der Umgangssprache wird auch vom „Überziehen des Kontos“ gesprochen.

Regelungen im BGB

Recht, Regelungen BGB KreditvertragIm BGB wird grundlegend geregelt, welchen Rechten und Pflichten Darlehensnehmer und -geber nachkommen müssen. So ist der Geber des Darlehens dazu verpflichtet den vereinbarten Betrag in voller Höhe an den Nehmer zu übereignen. Gleiches gilt für die vereinbarten Sachen. Da auf einen Darlehen Zinsen anfallen, müssen diese schon bei Vertragsabschluss bekannt sein. Über die Höhe der Zinsen gibt es jedoch gesetzlich nur wenige Einschränkung. Lediglich ist das Verlangen von Wucherzinsen zu unterlassen. Um einen Wucherzins handelt es sich dann, wenn der Zinssatz mindestens das Doppelte des aktuellen Markniveaus überschreitet.

Anschließend ist der Nehmer des Darlehens gesetzlich verpflichtet, seiner Rückzahlungspflicht nachzukommen. Der zuvor vereinbarte Tilgungsplan muss erfüllt werden. Zudem verpflichtet sich der Darlehensnehmer dazu, die erhaltenen Geldsummen mit einem hinzukommenden Zinssatz zurückzuzahlen.

Der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit

Oftmals wird das Darlehen auch als Kredit verstanden, was jedoch ein Trugschluss ist. Zwar gibt es zahlreiche Überschneidungen dieser beiden Finanzierungen, doch in grundlegenden Merkmalen unterscheiden Sie sich. Die Relevanz dieser Unterscheidung tritt erst zum Vorschein, falls ein Kredit- oder Darlehensnehmer seine Schuld nicht zurückzahlen kann. Sollte es zu einer Klage kommen, muss die genaue Definition der Finanzierung ausgemacht werden.

Bei einem Kredit handelt es sich ausschließlich um Geld, welches übereignet wird. Zudem darf der Kredit ausschließlich über einen kurzen Zeitraum erteilt werden, Sollten Sie jedoch Gelder oder Sachen übereignen wollen und dies über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum, muss ein Darlehen laut BGB abgeschlossen werden.

Darlehensformen

Ein Darlehen kann in verschiedenen Formen an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Je nachdem, welches Modell Sie wählen, handelt es sich um einen Annuitätendarlehen, einen Fälligkeitsdarlehen oder einen Tilgungsdarlehen.

Firmenkredit, Unternehmerkredit - Erklärung im UnternehmerlexikonAnnuitätendarlehen: Bei dieser Art der Rückzahlung bleibt der regelmäßig zu zahlende Rückzahlungsbetrag gleich. Zuvor sollte eine Zinsbindung über die gesamte Laufzeit vereinbart werden, sodass die letzte fällige Rate den Abschluss der Rückzahlung darstellt. Zu Beginn der Rückzahlung steigen die Darlehensnehmer mit einem hohen Zinsanteil ein, welcher durch einen niedrigeren Tilgungsanteil ausgeglichen wird. Im Laufe des Rückzahlungszeitraumes zahlen Sie immer weniger Zinsen, dafür aber mehr Tilgungsbetrag. So profitieren die Darlehensgeber zu Beginn der Rückzahlung, um eventuell gegen Ende ausbleibende Zahlungsfähigkeiten der Darlehensnehmer präventiv vorzubeugen.

Fälligkeitsdarlehen: Im Begriff verborgen erläutert sich die Rückzahlung des Darlehens. Über die Laufzeit des Darlehens werden regelmäßige Raten gezahlt. Diese beinhalten jedoch meist nur die Zinsen, welche für als Darlehen fällig werden. Mit Abschluss des Rückzahlungszeitraums wird eine Schlussrate fällig, welche den kompletten ausstehenden Restbetrag vom Darlehensnehmer verlangt. Eine solche Finanzierung sollte wohlüberlegt werden, da Sie an einem bestimmten Zeitpunkt eine hohe Liquidität des Schuldners erfordert.

Tilgungsdarlehen: Das Tilgungsdarlehen ist die bekannteste Form der Finanzierung. Hierbei zahlt der Darlehensnehmer in regelmäßigen Abständen einen gleichbleibenden Betrag zurück. Dieser Betrag wird zusätzlich mit Zinsen beaufschlagt. Gegen Ende der Ratenzahlung wird die monatlich zu zahlende Rate gering, weswegen sich auch der Zinssatz dezimiert.

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