Mitarbeiterunterweisung

Mitarbeiterunterweisung - Erklärungen und Beispiele im Unternehmerlexikon

Tipps für erfolgreiche Mitarbeiterunterweisungen

Mitarbeiterunterweisung - Erklärungen und Beispiele im UnternehmerlexikonGesetzgeber und Berufsgenossenschaften fordern regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen bezüglich Gesundheitsschutzes und Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen dabei unter anderem über das Verhalten im Falle eines Brandes, das Tragen von Schutzkleidung oder das Einhalten von Hygienevorschriften informieren.

Worum es bei Mitarbeiterunterweisungen geht

Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor, dass jeder Arbeitgeber seine Angestellten über Gefährdungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz informieren muss. Unterweisung Plus befasst sich mit allen relevanten Themen und zeigt, wo überall Unfallgefahren im Berufsleben lauern.

Verschiedene Arten von Mitarbeiterunterweisungen

Jede Arbeitsschutzmaßnahme und somit auch jede entsprechende Unterweisung muss auf die jeweilige Situation am Arbeitsplatz abgestimmt sein. Das heißt: Es ist nicht möglich, eine Vorlage auszuarbeiten, die bei jeder Sicherheitsschulung anwendbar wäre. Die einzelnen Arbeitsbereiche und die dafür notwendigen Unterweisungen lassen sich aber grob wie folgt gliedern:

Arbeit im kaufmännischen Bereich

BildschirmarbeitsplatzIm Bürobereich geht es weniger um Unfallvermeidung als vielmehr darum, gesundheitlichen Schäden vorzubeugen. Mitarbeiterunterweisungen beziehen sich deshalb vor allem auf folgende Punkte:

  • Ergonomische Arbeitsplätze
  • Arbeiten am Bildschirm
  • Arbeiten im Großraumbüro
  • Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz

Arbeit im Handwerk, Baugewerbe und Landwirtschaft

Wo körperlich gearbeitet wird, besteht die größte Unfallgefahr. Die Unterweisungen werden in diesem Bereich umfangreicher ausfallen:

  • Tragen von Sicherheitskleidung
  • Absturzgefahr
  • Allgemeine Sicherheit auf der Baustelle
  • Fahren mit Traktor, Kran, Stapler etc.
  • Richtiges Heben und Tragen
  • Stolpern, Ausrutschen
  • Arbeiten mit giftigen Stoffen: Tragen von Masken und Schutzanzügen
  • Verwendung des richtigen und in einwandfreiem Zustand befindlichen Werkzeugs
  • Sicherheitskennzeichen kennen und beachten

Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen geht es sowohl um Arbeitsschutz als auch um Infektionsschutz. Die Mitarbeiterunterweisung muss unter anderem folgende Punkte beinhalten:

  • Allgemeine Hygienemaßnahmen
  • Tragen von Schutzhandschuhen, Schutzkleidung und Atemschutz
  • Reinigung und Desinfektion
  • Abfallentsorgung
  • Umgang mit gebrauchter Wäsche
  • Handhabung von infektiösem Material
  • Vorgeschriebene Impfungen (arbeitsmedizinische Vorsorge)
  • Einhaltung von Biostoffverordnung und Gefahrstoffverordnung

Warum die Mitarbeiterunterweisung regelmäßig wiederholt werden muss

Nach Anweisung der Unfallversicherungsträger hat die Unterweisung mindestens einmal jährlich zu erfolgen. Dabei geht es darum, dass alle Mitarbeiter die gleichen Informationen haben, diese im Gedächtnis behalten und regelmäßig daran erinnert werden, welche Maßnahmen zur Unfallprävention vorgeschrieben sind. Gleichzeitig können neue Erfahrungen weitergegeben und Fragen beantwortet werden.

Die jährlichen Unterweisungen zum Arbeitsschutz stellen sicher, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen, wie sie kompetent und sicher ihre Arbeit ausführen können, ohne dabei die eigene Gesundheit oder die anderer zu gefährden.

Wie eine Mitarbeiterunterweisung ablaufen sollte

Berufsgenossenschaft und ArbeitsschutzWichtig ist, die Unterweisung so zu gestalten, dass alle Beschäftigten sie verstehen und die Informationen behalten können. Auch wenn die Vorbereitung und Durchführung zeitaufwendig sind, so ist dieser Arbeitsausfall letztendlich doch wesentlich geringer als jener nach einem Arbeitsunfall.

Eine Unterweisung in Sachen Arbeitsschutz findet am besten in einem geeigneten Schulungsraum statt. Fehlt dieser, sollte bei einer Schulung in Kantine oder Büro dafür gesorgt werden, dass es keine Störungen gibt und alle Teilnehmer eine freie Sicht auf die Präsentationstafel haben.

Der Vorgesetzte, bzw. die Person, welche die Unterweisung leitet, sollte nicht nur fachlich kompetent sein, sondern auch die wichtigsten Regeln der Kommunikation kennen. Das heißt:

  • Das Gesagte muss positiv vermittelt werden. Ist es zum Beispiel in einem Malerbetrieb für gewisse Arbeiten Vorschrift, eine Atemschutzmaske zu tragen, darf der Hinweis darauf weder durch nonverbale Kommunikation noch mittels direkter Kommunikation lächerlich gemacht oder abgewertet werden. Der Leiter der Unterweisung sollte hinter dem Gesagten stehen, ansonsten wirkt die Schulung unglaubwürdig.
  • Arbeitsschutz ist Vorschrift und sollte auch genauso vermittelt werden. Aussagen wie: „Ich muss euch das sagen, aber eigentlich ist es mir egal“, haben in einer Schulung, in der es um Gesundheitsschutz und Unfallverhütung geht, nichts zu suchen.
  • Damit die Unterweisung nicht langweilig oder einschläfernd wirkt, darf sie durchaus auch mit Humor erfolgen, dafür wird jedoch Fingerspitzengefühl benötigt, um glaubwürdig und nachhaltig den Inhalt der Schulung zu vermitteln.
  • Körpersprache und Mimik sollten nicht unterschätzt werden. Ein Lächeln schafft Vertrauen und sympathisches Auftreten sorgt dafür, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzentriert bei der Sache sind.
  • Dauert eine Mitarbeiterunterweisung länger, sollte eine Kaffeepause eingeplant werden.
  • Der Stoff kann auf verschiedene Arten lebendig und abwechslungsreich vermittelt werden. So ist es empfehlenswert, Power Point Präsentationen, Gruppenarbeiten oder kurze Videofilme mit einzubauen.

Die Mitarbeiterunterweisung darf frei gestaltet werden, lediglich der Inhalt ist vorgeschrieben. Das Ziel ist, dass alle Angestellten die gleichen Informationen bekommen, ausreichend informiert werden und dass, wo nötig, das sichere Handeln regelmäßig trainiert wird.

Eine gute Mitarbeiterführung zeichnet sich auch dadurch aus, dass das gesamte Team fortlaufend motiviert wird, sich am Arbeitsplatz sicherheitsgerecht zu verhalten.

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