Bruttolistenpreis ermitteln

Bruttolistenpreis-ermitteln

Bruttolistenpreis-ermittelnÜberlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, so ist diese Nutzungsmöglichkeit in Form einer indirekten Entlohnung – als sogenannter geldwerter Vorteil – zu versteuern. Wird die Besteuerung nicht gemäß der tatsächlichen Auto-Nutzung durch das Führen eines Fahrtenbuches durchgeführt, dient der inländische Bruttolistenpreis als Berechnungsgrundlage. Dabei wird die private Nutzung des Dienstwagens dem Einkommen monatlich mit 1 % Prozent des Bruttolistenpreises hinzugerechnet. Diese Berechnungsgrundlage ist sowohl bei Neu-, Gebraucht- und Leasingfahrzeugen als auch bei reimportierte Fahrzeugen anzuwenden.

Tatsächliche Anschaffungskosten sind unerheblich

Der Bruttolistenpreis ist der Bruttowert eines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Erstzulassung.  Dabei sind die tatsächlichen Anschaffungskosten sowie übliche Händlerrabatte unerheblich. Auch Aufwendungen in Zusammenhang mit der Zulassung werden nicht berücksichtigt. Nicht zum Bruttolistenpreis gehören:

  • KFZ-Zulassungsgebühren
  • Überführungskosten für das Fahrzeug
  • Autotelefon sowie Freisprechanlage
  • Zusätzliche Reifen (Winterreifen) inklusive Felgen

Werkseitig eingebaute Sonderausstattung wird angerechnet

Dagegen zählt zum Bruttolistenpreis sowohl die anfallende Umsatzsteuer als auch die Kosten für die werkseitige Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Nachträglich eingebaute Sonderausstattungen erhöhen den Wert jedoch nicht. Zu den Sonderausstattungen, die berücksichtigt werden müssen, zählen zum Beispiel:

  • Autoradio
  • Diebstahlsicherung
  • elektronisches Fahrtenbuch
  • Klimaanlage
  • Navigationsgerät

Zur Ermittlung des Bruttolistenpreises werden daher genaue Angaben über das Fahrzeug benötigt. Hilfreich sind dabei Datenblätter, der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief. Außerdem sollte bekannt sein, welche Sonderausstattung das Fahrzeug hat. Die einfachste Möglichkeit den Bruttolistenpreis zu ermitteln, ist diesen beim Autohändler zu erfragen, von dem das Fahrzeug stammt. Hier ist es auch möglich, eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, die gegenüber dem Finanzamt oder der Steuerprüfung nützlich ist. Bei großen Automobilherstellern lassen sich Datenblätter im Internet finden. Auch diese können als Bestätigung verwendet werden. Bei kleineren Herstellern werden Datenblätter seltener veröffentlicht. Eine Möglichkeit wäre dann, den Bruttolistenpreis über geltende Preislisten anhand der Ausstattungsvarianten zu ermittelt. Der ermittelte Betrag wird auf volle 100 Euro abgerundet.

Beispiel zur Ermittlung des Bruttolistenpreises

Für die Anschaffung eines Dienstwagens fallen folgende Kosten an:

  • Anschaffung 45.000 EUR (Händlerpreis) zuzüglich 680 EUR Zulassungskosten.

Der inländische Bruttolistenpreis des Herstellers beträgt 51.860 EUR. Das Fahrzeug wird zusätzlich mit folgendem Zubehör ausgestattet:

  • Navigationssystem: 1.352 EUR
  • Diebstahlsicherung: 628 EUR
  • Autotelefon inklusive Freisprechanlage: 185 EUR

Zusätzlich wird das Fahrzeug nach der Zulassung mit einer Sitzheizung ausgerüstet. Dafür entstehen Kosten in Höhe von 486 Euro.

Der Bruttolistenpreis zur Berechnung des geldwerten Vorteils beträgt:

Listenpreis 51.860 EUR
Navigationssystem 1.352 EUR
Diebstahlsicherung 628 EUR
Summe 53.840 EUR

 

Dieser Betrag wird auf 53.800 EUR abgerundet. Im Rahmen der 1 %-Regelung würde der geldwerte Vorteil 538 EUR betragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert