Scheinselbständigkeit

scheinselbständig

Eine einheitliche gesetzliche Definition für den Begriff der Scheinselbständigkeit gibt es bisher nicht. Dies hängt nicht zuletzt mit der Tatsache zusammen, dass es in Deutschland kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt. Allerdings gibt es Kriterien, an denen sich Erwerbstätige und Gesetzgeber bezüglich einer Abgrenzung von Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit orientieren können. Diese Kriterien hängen in erster Linie mit …