Die GmbH und Co KG Gründung besteht im Wesentlichen aus drei Schritten. Zunächst wird eine GmbH als Komplementär gegründet. Danach bzw. parallel erfolgt die Gründung der KG. Anschließend werden im letzten Schritt die GmbH-Anteile in die KG eingebracht. GmbH und Co KG – Definition Eine GmbH und Co KG ist eine KG, bei der die …
KG
Die Kommanditgesellschaft (KG) nach deutschem Recht zählt zu den Personengesellschaften. Das sind Gesellschaften, bei denen sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zur gemeinsamen Zweckerreichung zusammenschließen. Personengesellschaften sind keine juristischen Personen – können aber Träger von Rechten und Pflichten sein. Bei der KG wird von den Personen, die sich zusammentun, eine gemeinsame Firma geführt, …