Eine der am längsten bestehenden Steuerarten in Deutschland ist die Grundsteuer. Diese Steuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer, d.h. sie kommt den einzelnen Gemeinden zugute. Gemäß §1 Abs. 1 GrStG ist die Entscheidung, ob eine Grundsteuer erhoben wird, der Gemeinde vorbehalten. Auch können die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer maßgeblich beeinflussen (hierzu siehe unten). Unterscheiden muss …