Das Stuttgarter Verfahren diente der Schätzung des Werts eines Unternehmens, um so die Vermögenssteuer, Gesellschaftssteuer, Gewerbekapitalsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermitteln zu können. Im Rahmen des Verfahrens wurden nicht notierte Aktien und Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften bewertet. Wo der gemeine Wert der Anteile unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten geschätzt werden musste, wurde er …