Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, wobei sich die eine Vertragspartei dazu verpflichtet, eine Dienstleistung zu erbringen. Die andere Vertragspartei verpflichtet sich im Gegenzug zu einer Zahlung. Gegenstand eines Dienstvertrags können alle Arten von Dienstleistungen sein. Die genauen rechtlichen Regelungen zum Dienstvertrag finden sich in den Paragraphen §§ 611 …