Wer in Deutschland selbständig ist, gilt aus steuerlicher Sicht als Unternehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob er zum Beispiel als Arzt, Rechtsanwalt oder Journalist freiberuflich tätig oder ein Handwerker mit einem Gewerbeschein ist. Für das Finanzamt gilt er zunächst einmal per se als umsatzsteuerpflichtig und gleichzeitig als vorzugssteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet: Er muss wissen, dass …