Vorweggenommene Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die den Betriebsausgabenbegriff des §4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz erfüllen und zeitlich noch vor dem Beginn der betrieblichen oder beruflichen Unternehmung anfallen. Trotz dieser zeitlichen Vorverlagerung sind solche Kosten dennoch als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn die übrigen Voraussetzungen für den Abzug gegeben sind. Betriebsausgaben allgemein Die im deutschen Steuerrecht vorhandenen Gewinneinkunftsarten umfassen …