Konsolidierung

Konsolidierung im Unternehmerlexikon: Zusammenführen

Konsolidierung im Unternehmerlexikon: ZusammenführenIm deutschen Sprachgebrauch hat der Begriff Konsolidierung, der aus dem Lateinischen stammt, verschiedene Bedeutungen. Wörtlich übersetzt heißt Konsolidierung „Verfestigung“, „Festwerden“ und „zusammenführen“. Der Begriff wird in der Medizin verwendet, wo er das Zusammenwachsen der Knochen beschreibt. In der Politik bedeutet „konsolidieren“ das Verfestigen eines demokratischen Gefüges eines Staates. Auch an der Börse wird der Begriff verwendet, etwa wenn Aktienkurse nach einem starken Kursanstieg wieder etwas nachgeben.

In der Betriebswirtschaft wird das Wort gern benutzt, wenn durch die Schließung unrentabel arbeitender Unternehmensbereiche Kosten gesenkt werden. In der betrieblichen Praxis ist jedoch die Verwendung des Begriffes Konsolidierung vor allem für die Zusammenführung der Jahresabschlüsse von Konzernen üblich.

Die Konsolidierung von Jahresabschlüssen

Konsolidierung im Konzern: Bilanz und Jahresabschluss zum Konzernabschluss zusammenführenUnternehmen mit beherrschenden Besitzverhältnissen müssen in der Regel konsolidierte Jahresabschlüsse erstellen. Das trifft für fast alle Unternehmen zu, die unter einer einheitlichen Leitung stehen, wie etwa ein 100-prozentiges Tochterunternehmen einer Konzernmutter. Nur so wird sichergestellt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse realistisch dargestellt werden. Empfänger der konsolidierten Jahresabschlüsse sind jedoch nicht die Finanzämter, denn die Ermittlung der Steuerbelastung der Unternehmen erfolgt immer nach deren Einzelabschlüssen. Die Konsolidierungen besitzen einen rein informativen Charakter, sie werden für Unternehmensbeteiligte sowie Gläubiger und Investoren erstellt. Alle geschäftlichen Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen werden aus dem Abschluss gestrichen. So kann der Konzern nicht reicher oder ärmer gerechnet werden, als er tatsächlich ist. Durch den konsolidierten Abschluss wird der Konzern als ein Unternehmen dargestellt.

Anforderungen an das Rechnungswesen konsolidierender Unternehmen

Eine Konsolidierung von Jahresabschlüssen von Unternehmen kann nur dann gelingen, wenn die Einzelabschlüsse der Betriebe nach einheitlichen Richtlinien aufgestellt werden. Grundlage dafür sind sogenannte Konzernbilanzierungsrichtlinien, die im Konzernverbund verbindlich sind. Diese regeln auch, dass ähnliche Geschäftsvorfälle in den Betrieben einheitlich gebucht werden. Sitzen die Unternehmen in unterschiedlichen Ländern, ist die Bilanzierung nach IFRS (International Financial Reporting Standards) üblich. Auch die Währung der Abschlüsse muss identisch sein. Betriebe, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, müssen zum Bilanzstichtag des Konzerns einen Zwischenabschluss erstellen.

Der Ablauf der Konsolidierung

Ausgangspunkt des Konsolidierungsprozesses sind immer die Einzelabschlüsse der einzelnen Firmen. Durch die geltenden Bilanzierungsrichtlinien sind der einheitliche Aufbau der Abschlüsse, die identische Währung und der Bilanzstichtag gesichert. In einem ersten Konsolidierungsschritt werden alle gleichartigen Posten der Einzelabschlüsse zusammengefasst. So wird zum Beispiel aus dem Umlaufvermögen von Mutter A und Tochter B und C das Umlaufvermögen des Konzerns. Im zweiten Schritt der Abschlusserstellung sind aus dem Abschluss der Konzernmutter die Buchwerte der Anteile an den Tochter B und C zu eliminieren, deckungsgleich wird der Anteil der Konzernmutter am Eigenkapital der Töchter gestrichen. Als letztes werden alle konzerninternen Salden, Gewinne und Verluste, die durch interne Geschäfte entstanden sind, entfernt.

Die Konsolidierung erfolgt im Konzern in vier Bereichen:

Als Kapitalkonsolidierung wird die Verrechnung der Beteiligungen des Mutterunternehmens mit dem Eigenkapital der Tochterunternehmen bezeichnet.

Das Herausrechnen der konzerninternen Lieferungen und Leistungen erfolgt durch die Zwischenerfolgseliminierung. So werden Gewinne, die durch Geschäfte von den Tochtergesellschaften untereinander entstanden sind, herausgerechnet. Dann sind nur wirklich realisierte Gewinne im Konzernabschluss enthalten.

Die Schuldenkonsolidierung rechnet konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten heraus.

Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung schließlich erfolgt die Verrechnung von Erträgen und Aufwänden der Tochtergesellschaften gegeneinander. So wird die Konzern-GuV (siehe hierzu auch GuV bzw. Gewinn- und Verlustrechnung im Unternehmerlexikon) bereinigt.

Die Konsolidierung in Teilbereichen

Konsolidierung in Betriebswirtschaft und RechnungswesenWelche Konsolidierungsvorschriften in den verbundenen Unternehmen des Konzerns angewendet werden müssen, ist von den Gesellschaftsverhältnissen der Einzelunternehmen sowie von der Größe des Gesamtkonzerns sowie von den gesetzlichen Bedingungen des Landes abhängig, in dem die Konzernmutter ihren Sitz hat. Die oben beschriebene Konsolidierung aller Bereiche nennt man auch Vollkonsolidierung. Aber auch eine teilweise Zusammenführung verbundener Unternehmen ist üblich. So fordert zum Beispiel das Finanzamt regelmäßig eine Konsolidierung der Umsatzsteuer bei beherrschenden Unternehmen.

Die Vorgehensweise ist ähnlich, Grundlage bildet stets die einzelne Umsatzsteuererklärung der Unternehmen. Diese werden dann addiert und als eine Summe beim beherrschenden Unternehmen gemeldet und von diesem abgeführt. Umsätze zwischen den Unternehmen werden als Innenumsätze angesehen, die nicht steuerpflichtig sind.

Zusammenfassung
Die Konsolidierung der Jahresabschlüsse eines Konzerns erfolgt mit dem Ziel, ein ganzheitliches Bild der wirtschaftlichen Situation darzustellen. Grundlage bilden die jeweiligen Einzelabschlüsse, die der Ermittlung der Gewinnverteilung und der Besteuerungsgrundlagen dienen. Der konsolidierte Abschluss beseitigt alle Verfälschungen, da die engen wirtschaftlichen internen Verflechtungen zwischen den Betrieben eliminiert werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert