Einnahmeüberschussrechnung Excel

einnahmeüberschussrechnung_excel

Die Einnahmeüberschussrechnung ist für Kleingewerbetreibende wie auch Freiberufler die die Regelgewinnermittlungsart. Wenige Grundregeln, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, sind zu beachten, um eine periodengerechte Jahresabrechnung zu erstellen. Programme wie MS Excel sind dabei für Anfänger und Fortgeschrittene nützliche Tools, um mithilfe der Tabellenkalkulation und programmierbaren Routinen Vorlagen zu erstellen, die den …

Trivialsoftware

Trivialsoftware

In der Regel werden Computerprogramme als immaterielle Wirtschaftsgüter eingestuft und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Ausnahme bildet hier die sogenannte Trivialsoftware. Unter Trivialsoftware versteht man selbständig nutzbare, bewegliche Software, deren Anschaffungswert das Unternehmen höchstens 800 Euro ohne Umsatzsteuer kostet (bis zum 31.12.2017 lag die Grenze bei 410 Euro netto). Im Steuerrecht zählt die Trivialsoftware zu …

EÜR

Gewinnermittlung, Einnahmenüberschussrechnung, Anlage EÜR Finanzamt

Die EÜR (ausgesprochen auch Einnahmenüberschussrechnung) ist eine Möglichkeit, als Existenzgründer (siehe hierzu ergänzend auch Artikel Gewerbeanmeldung im Unternehmerlexikon) oder auch langjähriger Unternehmer seinen Gewinn zu berechnen, um diesen im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Nicht selten wird bei dieser Gewinnermittlungsmethode auch von der sogenannten 4/3-Rechnung gesprochen. Diese Bezeichnung hat ihren Ursprung in …

Kalkulatorische Abschreibung

Abschreibungen: AfA, kalkulatorisch

Bestandteil einer Gewinn- und Verlustrechnung jedes Unternehmens sind die Abschreibungen. In der Finanzbuchhaltung werden die beweglichen Güter des Anlagevermögens nach genauen Vorschriften abgeschrieben. Diese finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im Einkommenssteuerrecht. Durch die Abschreibung wird der Wertverlust verbucht, der durch Abnutzung und Alterung der Gegenstände zu verzeichnen ist. In der Bilanzierung gibt es genaue …

GWG

Abschreibungspyramide: Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die fachlich-gängige Abkürzung GWG steht für den Begriff geringwertiges Wirtschaftsgut beziehungsweise für die Mehrzahl Wirtschaftsgüter. Sie sind in ihrer Gesamtheit ein Bestandteil des Betriebsvermögens, welches sich in Anlage- sowie Umlaufvermögen gliedert. Zum Charakter eines einzelnen Wirtschaftsgutes gehört, dass es bei seiner Veräußerung greifbar sowie selbstständig bewertbar ist, und dass es als Einzelgut eine wirtschaftliche Bedeutung …