Als Wirtschaftsgut werden im Handelsrecht und in der Betriebswirtschaftslehre alle Güter bezeichnet, die in einem Arbeitsprozess für die Leistungserstellung notwendig sind. Zu den Wirtschaftsgütern zählen in erster Linie Sachgüter. Doch auch Dienstleistungen, bestimmte Rechte und Informationen werden im Bezug auf den Arbeitsprozess als Wirtschaftsgüter bezeichnet.
Im Steuerrecht wird der Begriff Wirtschaftsgut mit dem des Vermögensgegenstandes gleichgesetzt. Eine genaue Definition fehlt in der Steuergesetzgebung. In der Praxis wird zwischen aktiven und passiven Wirtschaftsgütern unterschieden. Ein aktives Wirtschaftsgut entsteht, wenn beispielsweise durch die Bezahlung mit Geldmitteln (siehe hierzu auch die Artikel Liquidität, Selbstfinanzierung und Fremdfinanzierung, sowie Fremdkapital und Eigenkapital im Lexikon) eine Maschine für den Prozess der Leistungserstellung angeschafft wird. Es wurde also für das Unternehmen ein Vermögensgegenstand erworben. Als passive Wirtschaftsgüter werden Schulden bezeichnet.
Unterschiedliche Definitionen
Da für den Begriff Wirtschaftsgut eine eindeutige Definition fehlt, wird er in den unterschiedlichen Disziplinen der Betriebswirtschaftslehre wie dem Rechnungswesen oder im Marketing und im Steuerrecht von seiner Bedeutung her unterschiedlich verwendet. Als allgemeingültige und umfassende Definition kann für Wirtschaftsgüter gelten, dass sie Dinge sind, die für die Verfolgung und Erzielung eines wirtschaftlichen Zwecks benötigt werden. Als Wirtschaftsgut wird es jedoch nur bezeichnet, wenn einige Randbedingungen erfüllt werden.
Zu den Kriterien für ein Wirtschaftsgut gehört:
- Der Gegenstand muss in der Realität tatsächlich für den Zweck der Leistungserstellung geeignet sein.
- Das Wirtschaftsgut muss tatsächlich vorhanden sein und sich frei und ohne Einschränkung im wirtschaftlichen und rechtlichen Zugriff befinden.
- Ein Wirtschaftsgut muss übertragbar sein. Es kann also innerhalb des Wirtschaftsverkehrs ge- und verkauft werden.
- Ein marktfähiges Wirtschaftsgut muss das Kriterium der Knappheit erfüllen.
Die Darstellung von Wirtschaftsgütern im betrieblichen Rechnungswesen
Im betrieblichen Rechnungswesen sind alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens mit ihrer Bewertung abgebildet. Der Begriff des Wirtschaftsgutes taucht nicht in der Finanzrechnung auf. Hier werden lediglich die Zahlungsströme, die das Unternehmen betreffen, dargestellt. Auch in der Kapitalfluss- und Erfolgsrechnung besteht kaum Bezug zu den eingesetzten Wirtschaftsgütern. Die Wirtschaftsgüter tauchen erst in der Bilanz auf. In der Bilanz wird auf der Aktivseite das Vermögen (siehe z.B. Umlaufvermögen oder Anlagevermögen im Lexikon) des Unternehmens aufgeführt. Dazu gehören auch alle vorhandenen Wirtschaftsgüter wie Vermögensgegenstände, Waren und Rechte. Auf der Passivseite der Bilanz erscheinen die Schulden als passive Wirtschaftsgüter (siehe hierzu auch die Artikel Buchhaltung , Jahresabschluss sowie Gewinn- und Verlustrechnung im Lexikon).
Unterschiedliche Betrachtungen zum Thema Wirtschaftsgut im Steuerrecht
Wirtschaftsgüter werden bei der steuerlichen Betrachtung in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Ist ein Wirtschaftsgut beweglich oder unbeweglich?
Eine Einteilung ist, zu beurteilen ob das Wirtschaftsgut beweglich oder unbeweglich ist. Bewegliche Wirtschaftsgüter können Gegenstände oder Tiere sein. Handelt es sich um unbewegliche Wirtschaftsgüter, können damit nur Gebäudeanlagen oder Grundstücke gemeint sein.
Ist ein Wirtschaftsgut materiell oder immateriell?
Als materiell werden Wirtschaftsgüter bezeichnet, wenn sie körperlich vorhanden, also fassbar sind. Materielle Wirtschaftsgüter in einem Unternehmen können beispielsweise Fabrikhallen, Bürogebäude, Maschinen, Fahrzeuge und die weitere Geschäftsausstattung sowie Betriebsstoffe, Rohstoffe oder Hilfsstoffe sein.
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nicht körperlich vorhanden. Mit immateriellen Wirtschaftsgütern sind geistige Werte und Rechte gemeint. Dabei kann es sich um Schutz- und Lizenzrechte oder Konzessionen handeln. Auch Kauf- und Verkaufsoptionen stellen einen Wert für das Unternehmen dar. Sie besitzen jedoch genauso wie die geistige Leistung bei geschützten oder ungeschützten Erfindungen im Ursprung keine körperliche Form.
Ist ein Wirtschaftsgut abnutzbar oder nicht abnutzbar?
Gebäudeanlagen und Grund und Boden werden in der Regel nicht zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern gezählt. Alle anderen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter wird die Eigenschaft der Abnutzbarkeit zugesprochen. Auch immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbare Wirtschaftsgüter sein.
Wurde das Wirtschaftsgut entgeltlich oder unentgeltlich erworben?
Die Fragestellung ist wichtig für die Entscheidung über die Aktivierung eines immateriellen Wirtschaftsgutes innerhalb des Anlagevermögens.
Was sind kurzlebige Wirtschaftsgüter?
Wenn Wirtschaftsgüter eine auf bis zu einem Jahr begrenzte Nutzungsdauer besitzen, werden sie als kurzlebige Wirtschaftsgüter bezeichnet. Es ist dabei gleichgültig, in welcher Höhe sich die Kosten für die Herstellung oder die Beschaffung eines kurzlebigen Wirtschaftsgutes bewegen. Die Kosten können sofort als Betriebsausgaben behandelt werden.
Die Definition von Wirtschaftsgütern in der steuerlichen Rechtsprechung
Da in der Steuergesetzgebung eine konkrete Definition des Begriffs Wirtschaftsgut fehlt, haben sich in der Rechtsprechung einige zutreffende Kriterien für Wirtschaftsgüter entwickelt. Dabei muss nicht die Gesamtheit der folgenden Kriterien für die Beurteilung, ob es sich um ein Wirtschaftsgut handelt oder nicht, erfüllt sein. Für die Entscheidung, ob es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, ist es in der Rechtsprechung nicht relevant, ob es materiell, immateriell oder abnutzbar ist. Ein Wirtschaftsgut muss einen eigenen Wert besitzen. Es muss sich um Gegenstände, immaterielle Rechte oder Tiere handeln. Wirtschaftsgüter können auch werthaltige Vorteile für das Unternehmen sein.
Eine weitere Bedingung für die rechtliche und steuerliche Einordnung als Wirtschaftsgut ist, dass der Steuerpflichtige Aufwendungen für den Erwerb des Vermögenswertes hatte. Diese Aufwendungen müssen so ausgerichtet sein, dass ein auf längere Sicht ausgelegter Nutzen für das Unternehmen durch den Erwerb des Wirtschaftsgutes entsteht.
Die Rechtsprechung legt bei der Beurteilung eines Wirtschaftsgutes Wert darauf, dass der Gegenstand oder der immaterielle Vermögensgegenstand als Einzelheit erkennbar ist. Dies ist besonders wichtig, um den Vermögensvorteil als Wirtschaftsgut tatsächlich bewerten und veräußern zu können.
Die Rechtsprechung im Steuerrecht legt bei der Beurteilung eines Vermögenswertes als Wirtschaftsgut einen weiteren Schwerpunkt darauf, dass der Vermögenswert tatsächlich durch Verkauf realisierbar ist.
Lesen Sie hierzu weiterführend auch unseren Artikel zum HGB.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens bilden sein Vermögen. Die meisten Wirtschaftsgüter werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Durch diese Abschreibungen wird der Gewinn des Unternehmens verringert. Im Steuerrecht wird zwischen langlebigen Wirtschaftsgütern und geringwertigen Wirtschaftsgütern (siehe GWG im Lexikon) unterschieden. Die Kosten für eine Anschaffung dürfen für ein als geringwertig eingestuftes Wirtschaftsgut den Betrag von 800 Euro nicht übersteigen. Die Untergrenze für ein als geringwertig einzustufendes Wirtschaftsgut liegt bei 60 Euro. Bei einem Anschaffungswert eines Wirtschaftsgutes innerhalb der angegebenen Spanne kann die Abschreibung komplett im Jahr des Erwerbs vorgenommen werden.
Weiterführende Informationen
Ergänzend zu diesem Artikel legen wir Ihnen die Artikel ABC-Analyse (eine Methode, die speziell beim Einkauf von Wirtschaftsgütern verwendet wird), den Artikel Investment und die Artikel zur BWA und zur Einnahme-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR ) ans Herz.