Möglichkeiten unter der Lupe
Viele Freiberufler sorgen nicht genügend für das Alter vor. Sie sind daher später einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt und sind im Alter auf Grundsicherung angewiesen. In der Bundesregierung wurde daher bereits der Vorschlag unterbreitet, Selbständige und Freiberufler zu verpflichten, finanziell für das Alter vorzusorgen.
Vermutlich bereits 2020 müssen Freiberufler damit rechnen, dass sie wie alle Arbeitnehmer auch ebenfalls zur Rentenkasse gebeten werden. Offen ist, ob Selbständige in die gesetzliche Versicherung einzahlen müssen oder weiter freiwillig beispielsweise in die Rürup Rente einzahlen können.
Abseits der Rentenversicherung sollten Freiberufler zusätzlich auch an den privaten Vermögensaufbau denken, um im Alter genügend finanziellen Freiraum zu haben. Neben der Eröffnung eines Geschäftskontos, günstige Anbieter werden beispielsweise bei Verbraucher.eu aufgeführt, der Akquise von Kunden, der Unternehmensfinanzierung und dem Tagesgeschäft ist die private Vorsorge eines der wichtigsten Themen für Freiberufler.
Für bestimmte Berufsgruppen wird zusätzlich auch eine Berufshaftpflichtversicherung empfohlen.
Rürup Rente
Die Rürup Rente, benannt nach Bert Rürup und 2005 eingeführt, richtet sich in erster Linie an Selbständige. Dabei handelt es sich um eine vom Staat geförderte private Rentenvorsorge (Basisrente), die anders als die gesetzliche Rente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt ist. Freiberufler entscheiden selbst, wieviel sie einzahlen und bestimmen daher auch selbst die Höhe der späteren Rente.
Der Staat fördert die Einzahlungen in die Rürup-Rente, indem diese mit einem Höchstbetrag bis zu 20.000 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Ab 2025 gilt, dass 100 % der eingezahlten Beiträge voll als Sonderausgaben angerechnet werden können. In der späteren Rentenphase wird die Rürup Rente genauso behandelt, wie die gesetzliche Rente. Das Renteneinkommen ist bis zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei.
Freiberufler können bei der Rürup Rente aus zwei verschiedenen Sparformen wählen. Dabei handelt es sich um eine konventionelle Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung, die auch als Fondssparplan abgeschlossen werden kann.
Zu beachten ist, dass die Rürup Rente im Gegensatz zur Riester Rente nach der Ansparphase nicht auf einmal oder anteilig als Kapital, sondern tatsächlich nur als Rente ausgezahlt werden kann. Im Todesfall wird die Rürup Rente auch nicht vererbt.
Wer seine Familie absichern will, muss also eine Hinterbliebenenrente abschließen. Wer zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann diese mit der Rürup Rente in steuerlicher Hinsicht koppeln. Voraussetzung ist jedoch, dass der zur Rürup Rente eingezahlte betrag größer ausfällt, als der zur Berufsunfähigkeitsrente.
Vermögen aufbauen
Freiberufler, die neu angefangen haben, müssen sich erst einen Kundenstamm erarbeiten und haben in der Regel am Anfang noch nicht die finanziellen Mittel, um genügend privat vorzusorgen. Dennoch sollte der private Vermögensaufbau fest im Blick behalten werden. Aufgrund der extrem niedrigen Zinsen können verzinsliche Anlagen wie Banksparpläne derzeit nicht empfohlen werden. Tages- und Festgeld bieten zwar derzeit kaum mehr Zinsen.
Das Tagesgeld hat jedoch den Vorteil, dass es jederzeit frei verfügbar ist. Beim Festgeld muss die eigezahlte Summe für die vereinbarte Vertragslaufzeit auf dem Konto verbleiben. Wer ein Festgeld-Konto in einem anderen EU-Land anlegt, kann von etwas höheren Zinsen profitieren.
Die Zinsen reichen jedoch kaum aus, um die Inflationsrate aufzufangen. Die Inflationsrate betrug im Jahr 2018 1,8 % und im Jahr 2019 etwa 1,6 %. Selbst nach krisenbedingten Kursabstürzen haben sich Aktien und Indizes relativ schnell wieder erholt.
Für renditeorientierte Sparer, die bereit sind ein überschaubares Risiko einzugehen,eigenen sich Anlagen in ETFs besonders. ETFs sind Indexfonds, die versuchen Indizes wie den DAX oder den MSCI World so genau wie möglich nachzubilden.
Im Vergleich zu verzinslichen Anlageformen haben sich Aktien und ETFs als die bessere Anlageform bewährt. Anleger in einen ETF investieren in den gesamten Markt. Der Vorteil gegenüber dem Einzelinvestment in Aktien ist, dass von vorherein eine hohe Risikodiversifikation besteht. Hinzu kommt, dass die Anteile an ETFs sehr kostengünstig erworben und auch wiederverkauft werden können.
Die Anlage in einen ETF oder auch in Aktien sollte eher langfristig ausgerichtet sein. Es ist allerdings auch möglich, durch einen zwischenzeitlichen Verkauf der Anteile Gewinne mitzunehmen oder Verlusten vorzubeugen.
Berufshaftpflicht für Freiberufler
Fehler bei der Arbeit sind nicht schön, können jedoch selbst bei größter Sorgfalt passieren. Das Problem ist, dass ein Programmierfehler beispielsweise, der einen Schaden beim Kunden bewirken sehr schnell recht teuer und existenzbedrohlich werden können. Für solche Fälle gibt es eine Berufshaftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung, prüft, ob in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, wehrt unbegründete Schadensersatzforderungen ab und reguliert berechtigte Schadensersatzforderungen bis zur maximal vereinbarten Summe.
Die Tarife einer Berufshaftpflichtversicherung sind individuell und richten sich nach dem Risiko, insbesondere nach dem ausgeübten Beruf. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Apotheker haben naturgemäß ein höheres Risiko. Die Beiträge können zwischen 500 Euro und 2.000 Euro im Jahr schwanken. Trotz der relativ hohen Prämien kann der Abschluss eine Berufshaftpflichtversicherung in bestimmten Berufen nur dringend angeraten werden.