Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer – oder auch kurz USt-IdNr. – ist eine Kennnummer, die an umsatzsteuerpflichtigen Personen in EU-Staaten zur Identifizierung im innergemeinschaftlichen Warenverkehr vergeben wird.
Die Umsatzsteuer ID ist zur Kontrolle innergemeinschaftlicher Umsätze. Durch die Vergabe der Kennnummer sollen die korrekte Erwerbsbesteuerung und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen kontrolliert werden. Vergeben wird die Umsatzsteuer ID in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusätzlich zur Steueridentifikationsnummer. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig, der auch online unter der Angabe der Steuernummer erfolgen kann. Die Umsatzsteuer ID wird kostenlos vergeben. Um eine Umsatzsteuer ID zu erhalten, muss ein Unternehmen allerdings umsatzsteuerlich registriert sein.
Seit dem Jahr 2010 wird auch bei Erbringung und Einkauf innergemeinschaftlicher Dienstleistungen eine Umsatzsteuer ID verlangt.
Die Umsatzsteuer ID auf der Rechnung
Mit dem Datum des Bekanntgabeschreibens der Umsatzsteuer ID ist diese sofort gültig. Von nun an kann sie anstelle der Steuernummer auf den Rechnungen des Unternehmens ausgewiesen werden. Die Gültigkeit der Nummer erlischt entweder auf schriftlichen Antrag auf Beendigung an das Bundeszentralamt für Steuern oder mit dem Ende der umsatzsteuerlichen Erfassung.
Nach dem Telemediengesetz § 5 TMG muss eine vorhandene USt-IdNr. zudem im Impressum der Firmen Website angegeben werden. Ein Fehlen der Nummer kann eine Abmahnung zur Folge haben.
Aufbau der Umsatzsteuer ID
Jedes europäische Land hat bei der Umsatzsteuer ID ein eigenes Länderkennzeichen. Auf diese Weise kann man die Herkunft der Identifikationsnummer leicht erkennen. Der Rest der Nummer besteht aus einer bestimmten Anzahl an Ziffern und Buchstaben, wobei die Anzahl der Ziffern und der Buchstaben in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist. In Deutschland besteht die Umsatzsteuer ID neben dem Länderkennzeichen DE aus neun Ziffern.
Neben den USt-IdNr. Der einzelnen Länder mit Länderkennzeichen gibt es auch EU-USt-IdNrn. Diese beginnen mit dem Präfix EU und werden an Unternehmen vergeben, die ihren Unternehmenssitz nicht im Gebiet der Europäischen Union haben und die ausschließlich Leistungen gegenüber im EU-Gebiet ansässigen Nichtunternehmen erbringen.
Prüfung der Umsatzsteuer ID
Die Gültigkeit einer Umsatzsteuer ID kann mit Hilfe des Bundeszentralamts für Steuern bestätigt werden. Einfache und qualifizierte Anfragen können neben der Online-Bestätigungsabfrage postalisch, telefonisch, per Fax oder per Email an das BZSt gerichtet werden. Hierfür gibt es bestimmte Kontaktformulare. Die Antwort erfolgt stets schriftlich.
Man unterscheidet zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Anfrage. Bei einer einfachen Bestätigung erhält der Fragesteller Auskunft darüber, ob eine ausländische Umsatzsteuer ID zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist.
Für eine qualifizierte Anfrage muss zuvor zwingend eine einfache Anfrage gestellt werden. Im Rahmen der qualifizierten Bestätigung erhält man weiterführend Auskunft darüber, ob die vom Fragesteller mitgeteilten Angaben zu Firmennamen, Rechtsform, Firmensitz, Postleitzahl und Straße mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrierten Daten übereinstimmen.
Bei einer Anfrage zur Bestätigung der Umsatzsteuer ID muss stets auch die eigene USt-IdNr. angegeben werden.
Umsatzsteuer ID bei Kleinunternehmern
Kleinunternehmer benötigen ebenfalls eine USt-ID, sollten sie Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern anderer EU-Ländern pflegen und dort umsatzsteuerfrei einkaufen möchte. Der Kleinunternehmerstatus gilt jedoch nur innerhalb von Deutschland – international werden Kleinunternehmer wie andere Unternehmer auch behandelt.