Anschaffungskosten berechnen

Die Berechnung der Anschaffungskosten (AK) richtet sich nach § 255 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Unter Anschaffungskosten fallen Aufwendungen, die vom Unternehmen geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Anschaffungsnebenkosten, nachträgliche Anschaffungskosten und Anschaffungskostenminderung Zu den Anschaffungskosten zählen auch die sogenannten Anschaffungsnebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten. Unter Anschaffungsnebenkosten versteht …

Stuttgarter Verfahren

Stuttgarter Verfahren

Das Stuttgarter Verfahren diente der Schätzung des Werts eines Unternehmens, um so die Vermögenssteuer, Gesellschaftssteuer, Gewerbekapitalsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermitteln zu können. Im Rahmen des Verfahrens wurden nicht notierte Aktien und Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften bewertet. Wo der gemeine Wert der Anteile unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten geschätzt werden musste, wurde er …