Der Begriff der Verjährungsunterbrechung (Unterbrechung der Verjährung) wurde nach der Neuregelung der Verjährungsbestimmungen im Rahmen der Modernisierung des Schuldrechts durch den Begriff des Neubeginns der Verjährung ersetzt. Mit einem Neubeginn der Verjährung ist gemeint, dass eine vollständige Verjährungsfrist ab dem Eintritt des Grundes für den Neubeginn wieder von vorne beginnt. Die bislang verstrichene Zeit der …