Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird die Insolvenz eines Unternehmens oder auch eine Privatinsolvenz öffentlich bekannt gemacht. Informationen zu laufenden Insolvenzverfahren können beim zuständigen Amtsgericht für den Geschäftssitz des Unternehmens in Erfahrung gebracht werden. Zudem betreibt das Bundesamt für Justiz speziell zu Zwecken der Insolvenzbekanntmachungen die Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Von Seiten des Gesetzgebers genügt die öffentliche …