EÜR

Gewinnermittlung, Einnahmenüberschussrechnung, Anlage EÜR Finanzamt

Die EÜR (ausgesprochen auch Einnahmenüberschussrechnung) ist eine Möglichkeit, als Existenzgründer (siehe hierzu ergänzend auch Artikel Gewerbeanmeldung im Unternehmerlexikon) oder auch langjähriger Unternehmer seinen Gewinn zu berechnen, um diesen im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Nicht selten wird bei dieser Gewinnermittlungsmethode auch von der sogenannten 4/3-Rechnung gesprochen. Diese Bezeichnung hat ihren Ursprung in …

Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag im Unternehmerlexikon

Im Wirtschaftsleben der Bundesrepublik Deutschland existiert die Möglichkeit, wonach Tarifparteien (also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bzw. deren Verbände) untereinander verbindliche Tarifverträge aushandeln. Die beiden Tarifparteien Diese Tarifparteien sind seitens der Arbeitgeber entweder ein konkreter Betriebsinhaber oder dessen bevollmächtigter Vertreter, ein Arbeitgeberverband oder ein Zusammenschluss von Arbeitgebern einer bestimmten Branche. Auf der Seite der Arbeitnehmer fungieren eine …