Prokura

Unterschrift des Prokuristen / Prokura beginnt mit ppa (per procura)

Die Prokura kann als eine umfangreiche Handlungsvollmacht gemäß Handelsgesetzbuch (siehe Artikel HGB im Lexikon), die einem Dritten durch einen Unternehmer, Geschäftsführer etc. erteilt werden kann, beschrieben werden. Der Prokurist tritt im Außenverhältnis als bevollmächtigter der Geschäftsführung in fast allen Belangen auf, kann also fast alle Rechtsgeschäfte abschließen. Die Prokura wird durch den Unternehmer selbst, den …

Anfechtbarkeit

Verträge und Rechtsgeschäfte unterliegen bei bestimmten vorliegenden Gründen der Anfechtbarkeit. Bei einer erfolgreichen Anfechtung werden Rechtsgeschäft oder Vertrag nichtig. Eine Anfechtung erfolgt anhand einer (formlosen) Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. Der Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Vertragspartner. Bei einer Willenserklärung ist der Anfechtungsgegner der Empfänger der Anfechtungserklärung. Eine wirksame Anfechtung lässt Verträge und Geschäfte …

HGB

Handelsgesetzbuch (HGB), Handelsrecht - Definition im Unternehmerlexikon

Das Handelsgesetzbuch HGB beinhaltet die Rechtsnormen, die das Handelsrecht in Deutschland regeln. Unter dem Handelsrecht versteht man den Teil des Privatrechts, der sich mit den Rechtsgestaltungen unter Kaufleuten auseinandersetzt. Das Handelsrecht gilt daher auch als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Aus diesem Grunde findet das HGB nur Anwendung, wenn mindestens einer der Vertragspartner ein Kaufmann im …