Kleinunternehmer müssen beim Schreiben ihrer Rechnungen die üblichen Formalitäten beachten und die Pflichtbestandteile nach den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes berücksichtigen. Allerdings darf die Kleinunternehmer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Des Weiteren muss der Grund für die fehlenden Angaben zur Umsatzsteuer angeführt werden. Für das Ausstellen von Rechnungen gibt es zahlreiche Formvorschriften, die auch von Kleinunternehmern eingehalten werden …