Seit dem 1. Februar 2006 können auch Existenzgründer und Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bleiben (Paragraph 28a SGB III). Um Mitglied in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige zu sein, muss man seine selbständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche ausüben. Des Weiteren müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Selbständige muss vor der …