Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR, GdbR oder auch BGB-Gesellschaft) ist ein Zusammenschluss mindestens zweier Personen, die durch die Gesellschaft einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Die geringen Gründungs- und Existenzvoraussetzungen machen die GbR zur einfachsten Form eines teilrechtsfähigen Personenzusammenschlusses, die das deutsche Zivilrecht kennt. Zivilrechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind in …