Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten / Personalzusatzkosten im Unternehmerlexikon

Für die Leistungen eines Arbeitnehmers werden in Deutschland verschiedene weitere Abgaben fällig, die über das reine Entgelt – also den Lohn für den Mitarbeiter – hinaus gehen. Diese werden unter der Bezeichnung Lohnnebenkosten zusammengefasst und beschreiben den Arbeitgeber-Anteil an den Sozialkosten sowie betriebsintern festgelegten Zusatzaufwendungen. Die Lohnnebenkosten müssen bei der Planung der Personalkosten berücksichtigt werden, …

EÜR

Gewinnermittlung, Einnahmenüberschussrechnung, Anlage EÜR Finanzamt

Die EÜR (ausgesprochen auch Einnahmenüberschussrechnung) ist eine Möglichkeit, als Existenzgründer (siehe hierzu ergänzend auch Artikel Gewerbeanmeldung im Unternehmerlexikon) oder auch langjähriger Unternehmer seinen Gewinn zu berechnen, um diesen im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Nicht selten wird bei dieser Gewinnermittlungsmethode auch von der sogenannten 4/3-Rechnung gesprochen. Diese Bezeichnung hat ihren Ursprung in …