Körperschaftsteuer

Körperschaftssteuer für juristische Personen (Körperschaften)

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen inländischer juristischer Personen. Als juristische Person wird eine Personenvereinigung oder Vermögensmasse bezeichnet, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hier gilt das Trennungsprinzip, welches der Gesellschaft die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit zuspricht. Als Beispiel seien hier Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaften (e. G.) und …