Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in Deutschland als eine Art des Einkommens mit einer Steuer belastet, der Kapitalertragsteuer. Anders als die Einkommenssteuer muss sie jedoch nicht vom Empfänger errechnet und abgeführt werden, sondern wird von der auszahlenden Stelle sofort einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Steuerpflichtige Kapitalerträge Für das Jahr 2013 verzeichnete der deutsche Staat eine …