Unternehmer haften für alle in ihren Rechnungen zu Unrecht oder in unrichtiger Höhe ausgewiesenen Mehrwertsteuerbeträge. Rechnungskorrekturen können den Haftungstatbestand unter gewissen Umständen beseitigen, dennoch droht dem Unternehmer so mindestens ein Liquiditätsnachteil, der sich mit Kenntnis der richtigen Ermittlung der Umsatzsteuer problemlos vermeiden lässt. Dabei ist es mit der korrekten Berechnung der Umsatzsteuer aus einem Bruttorechnungsbetrag …