Trivialsoftware

Trivialsoftware

In der Regel werden Computerprogramme als immaterielle Wirtschaftsgüter eingestuft und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Ausnahme bildet hier die sogenannte Trivialsoftware. Unter Trivialsoftware versteht man selbständig nutzbare, bewegliche Software, deren Anschaffungswert das Unternehmen höchstens 800 Euro ohne Umsatzsteuer kostet (bis zum 31.12.2017 lag die Grenze bei 410 Euro netto). Im Steuerrecht zählt die Trivialsoftware zu …

Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgut, Definition im Unternehmerlexikon

Als Wirtschaftsgut werden im Handelsrecht und in der Betriebswirtschaftslehre alle Güter bezeichnet, die in einem Arbeitsprozess für die Leistungserstellung notwendig sind. Zu den Wirtschaftsgütern zählen in erster Linie Sachgüter. Doch auch Dienstleistungen, bestimmte Rechte und Informationen werden im Bezug auf den Arbeitsprozess als Wirtschaftsgüter bezeichnet. Im Steuerrecht wird der Begriff Wirtschaftsgut mit dem des Vermögensgegenstandes …